
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.12.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Wendalinusstraße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634)) gefasst. Dieser Beschluss wird hiermit bekanntgemacht.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Erweiterung Wendalinusstraße“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von ca. 13 innerstädtischen Wohngrundstücken geschaffen werden.
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich als Wohnbaufläche dar. Dem Entwicklungsgebot des Bebauungsplans ist daher nachgekommen.
Das Plangebiet befindet sich inmitten der Gemeinde Tholey im Bereich der Wendalinusstraße. Die ca. 1,3 ha große Fläche umfasst mehrere Flurstücke in der Gemarkung Tholey Flur 10. Die genaue Grenze des räumlichen Geltungsbereiches ist dem nachfolgenden Lageplan zu entnehmen.
Da es sich bei der vorliegenden Planung um eine Maßnahme der Innenentwicklung handelt und die Vorgaben des § 13a Abs. 1 BauGB erfüllt sind, ist vorgesehen den o.g. Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufzustellen. Gemäß § 13a BauGB wird auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet.
In seiner Sitzung am 16.12.2025 hat der Rat der Gemeinde Tholey den Entwurf des Bebauungsplans bestehend aus Planzeichnung und Begründung gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Da keine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung im Sinne des § 3 Absatz 1 stattfinden, wird hiermit gem. § 13a Abs. 3 BauGB bekannt gemacht, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet wird und dass sich die Öffentlichkeit im Rahmen der Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Planung äußern kann. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Planunterlagen des Bebauungsplans „Erweiterung Wendalinusstraße“ im Zeitraum
vom 12.01.2026 – 13.02.2026
auf der Internetseite der Gemeinde Tholey unter (www.tholey.de) unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene eingesehen werden können.
Die Planunterlagen des Bebauungsplans können zudem über nachfolgendes Portal abgerufen werden:
https://www.uvp-verbund.de/portal/
Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an bauamt@tholey.de vorgebracht werden.
Zusätzlich werden die Unterlagen in Form einer Planauslage öffentlich ausgelegen und können während der üblichen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, im Besprechungsraum des Fachbereiches Bauen, Wohnen, Umwelt eingesehen werden:
· Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
· Mittwoch: 08:30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr
· Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Tholey, 09.01.2026
Andreas Maldener
Der Bürgermeister

