Abfallentsorgungstipps vom EVS

Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushalten, in denen sich Corona-infizierte Personen aufhalten und Entsorgung von Corona-Schnelltests
Die Entsorgung aller im privaten Haushalt anfallenden Abfälle, die eventuell mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) kontaminiert sein könnten, soll ausschließlich über den Restabfall (Graue Tonne) erfolgen. Diese Abfälle sollen keinem anderen Sammelsystem (z. B. Biotonne, Papiercontainer/-tonne oder Gelbe Tonne) zugeführt werden. Die derzeit vermehrt zum Einsatz kommenden Corona-Schnelltests sollen ebenfalls ausschließlich über die Restabfalltonne entsorgt werden. Ob ein Test positiv oder negativ ausfällt, spielt für die Entsorgung keine Rolle. Um aber eine Gefährdung von eventuell weiteren Nutzern derselben Restabfalltonne oder der Müllwerker sicher ausschließen zu können, dürfen die Abfälle nicht lose in die Restabfalltonne gegeben werden, sondern sind in möglichst stabilen, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln (z. B. in Folienbeuteln, Plastik- oder Mülltüten). Die Behältnisse sind sicher zu verschließen, z. B. durch Verknoten, ggf. sind mehrere Beutel ineinander zu verwenden. Spitze und scharfe Gegenstände müssen möglichst in bruch- und durchstichsichere Einwegbehältnisse verpackt werden. Säcke oder lose Abfälle dürfen nicht neben die Restabfallgefäße gestellt werden, um Gefahren für Dritte auszuschließen. Ausnahme sind die EVS-Säcke für überschüssigen Abfall, mit deren Erwerb die Abfuhr schon bezahlt wurde. Abfälle, die nicht in die Restabfalltonne passen, müssen sicher verpackt und für andere Personen und auch Tiere unzugänglich bis zur nächsten Abfuhr aufbewahrt werden. Zum Schutze der Müllwerker sollte das Griffrohr des Restabfallgefäßes vor der Bereitstellung gereinigt werden, um die Ansteckungsgefahr weitestgehend zu minimieren. Durch die o. g. Maßnahmen helfen Sie mit, die Gesundheit der Müllwerker und des Anlagenpersonals zu schützen und damit die jederzeit gesicherte Abfallentsorgung aufrechtzuerhalten. Mit der korrekten Entsorgung der Abfälle in einer Restabfalltonne und die anschließende thermische Behandlung des Restabfalls in der Müllverbrennungsanlage ist eine sichere Zerstörung der Erreger gewährleistet. Fragen zur korrekten Entsorgung eventuell belasteten Abfalls beantworten gerne die Mitarbeiter*innen des EVS Kunden-Service-Centers (0681 5000-555, service-abfall@evs.de).
Tipps zur Abfallabfuhr bei kritischen Wetterverhältnissen
Mit Einsetzen der kälteren Jahreszeit ist auch wieder mit kritischen Wettersituationen zu rechnen. Für die Fahrzeuge, die für die Abfall-Einsammlung eingesetzt werden, wird es dann sicher nicht immer möglich sein, termingerecht zu jedem Wohnhaus „durchzukommen“. Der EVS bittet um Verständnis, falls es im Falle von Schnee und Glätte zu Beeinträchtigungen bei der Abfuhr der Restabfall- und Biotonnen kommen sollte. Die vom EVS beauftragten Unternehmer werden bemüht sein, wenn irgend möglich, die regulären Abfuhrtermine einzuhalten. Gebiete, in denen die Abfallgefäße wegen Schnee oder Eisglätte nicht termingerecht entleert werden können, werden sobald als möglich nachgefahren. Die Abfallgefäße sollten jeweils bis zum Ende der Woche zur Abfuhr bereitgehalten werden. Wichtig: Die Restabfall- und Biotonnen müssen generell auch bei Schnee und Eis so aufgestellt sein, dass sie für die Müllwerker gut zugänglich und problemlos zu bewegen sind. Wenn eine Entleerung bis zum Ende der Woche nicht möglich war und die Tage bis zur nächsten Leerung überbrückt werden müssen, können beim Restabfall Abfallsäcke eine Hilfe sein, die bei den Kommunen erhältlich sind (die Entsorgung ist im Preis von sechs Euro enthalten). Die Säcke können am nächsten Leerungstermin neben den Restabfallgefäßen bereitgestellt werden. Biogut kann zur Überbrückung in Kartons gesammelt und beim nächsten regulären Abfuhrtag neben das Abfallgefäß gestellt werden.
Sperrabfall Sperrabfall - bei richtiger Bereitstellung läuft es bei der Abholung rund
Der EVS bietet einen kostengünstigen Abholservice für Sperrabfall an. Interessierte wenden sich einfach an das EVS Kunden-Service-Center, um einen individuellen Abholtermin zu beantragen. Damit am Abholtag alles rund läuft, Fußgänger und sonstige Verkehrsteilnehmer nicht behindert werden und die Müllwerker direkten Zugriff auf den Sperrabfall haben, hier einige Hinweise zur richtigen Vorgehensweise: Der Sperrabfall muss am Abfuhrtag ab 6:00 Uhr gut sichtbar und platzsparend an der Gehwegkante oder am anfahrbaren Straßenrand des jeweiligen Grundstückes bereitgestellt werden. Nur so ist es den Müllwerkern möglich, das Material zügig in das Fahrzeug zu laden. In Einfahrten und auf Privatgrundstücken gelagerter Sperrabfall wird nicht mitgenommen, denn den Müllwerkern ist es nicht gestattet, die Grundstücke zu betreten bzw. sich mit dem Müllfahrzeug außerhalb des Straßenbereiches zu bewegen. Der bereitgestellte Sperrabfall darf nicht mit anderen Materialien (z.B. Baustoffen) vermischt sein. Es darf durch den bereitgestellten Sperrabfall auf keinen Fall zu Beeinträchtigungen für Fußgänger oder andere Verkehrsteilnehmer kommen. Wer seinen Sperrabfall so bereitstellt, kann sicher sein, dass das Material sicher und sauber entsorgt wird. Umfassende Informationen zum Thema Sperrabfall gibt es unter www.evs.de. Fragen beantworten gerne die MitarbeiterInnen des EVS Kunden-Service-Centers: Tel. 0681 5000 555, E-Mail: service-abfall@evs.de.
So kommt man mit der Biotonne gut durch den Sommer
Aus dem Biogut, das im Haushalt anfällt und über die Biotonne eingesammelt wird, kann wertvoller Kompost und Energie gewonnen werden.
Es gibt also gute Gründe dafür, das wertvolle Material über die Biotonne zu entsorgen.
Hier ein paar praktische Tipps, die helfen, mit der Biotonne gut durch den Sommer zu kommen:
- Vor der Befüllung eine Lage zerknülltes Zeitungspapier eingeben, um Anhaftungen zu vermeiden.
- Biogut in der Biotonne nicht verdichten, damit beim Leerungsvorgang nichts zurück bleibt.
- Speisereste und Küchenabfälle nie lange offen in der Küche stehen lassen, sondern nach Entstehen in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben.
- Den Deckel der Biotonne nur zum Befüllen kurz öffnen, nie länger offen stehenlassen. Das gleiche gilt für die Sammelgefäße in der Küche.
- Biotonne nach Möglichkeit an einen kühlen, schattigen Platz stellen; Fäulnis und Geruchsbildung werden so vermieden.
- Rasenschnitt und sonstiges feuchtes Biogut antrocknen lassen oder in Zeitungspapier einwickeln, bevor es in die Biotonne gegeben wird.
- Fleisch- und Wurstreste sowie Knochen und Gräten immer in die Tonne geben, die als nächste geleert wird (Bio- oder Restabfallltonne).
- Nasse, faule und geruchsintensive organische Stoffe immer in mehrere Lagen Zeitungspapier einwickeln vor Eingabe in die Biotonne.
- Deckel und Tonnenrand der Biotonne von Zeit zu Zeit mit einem mit Essig befeuchteten Lappen abwischen, um Fliegen abzuschrecken.
- Verschmutzte Sammelgefäße (Vorsammelgefäße und Biotonne) nach der Entleerung gegebenenfalls reinigen.
Übrigens: Die Leerung der Biotonne ist mit einer einheitlichen Jahresgebühr für die 14tägliche Leerung belegt. Man spart also nicht, wenn man das Gefäß länger ungeleert stehen lässt. Insbesondere im Hinblick auf die aktuell hohen Außentemperaturen sollte von der Möglichkeit einer Leerung alle zwei Wochen unbedingt Gebrauch gemacht werden, um Geruchsbelästigungen und Madenbefall vorzubeugen.
Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unter de www.evs.de und unter www.ein-herz-fuer-die-Tonne.de.
Keine Biogutsammlung im Kunststoffbeutel
Auch als biologisch abbaubar oder kompostierbar gekennzeichnete Beutel keine geeignete Alternative
Aus Hygienegründen wird Biogut in Haushalten oft in Plastiktüten gesammelt und dann leider auch samt Tüte in die Biotonne geworfen. Kunststoffe können jedoch bei der Kompostierung oder Vergärung nicht abgebaut werden, was zwangsläufig zu einer sichtbaren Verunreinigung des Kompostes führt.
Aus diesem Grund werden falsch befüllte Abfallgefäße nicht mehr entleert. Auch eine Nachleerung ist nicht vorgesehen. Stattdessen werden entsprechend falsch befüllte Gefäße mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681/5000-706 – bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden.
Die seit einiger Zeit im Handel erhältlichen, als kompostierbar bzw. biologisch abbaubar gekennzeichneten Kunststoffbeutel sind keine geeignete Alternative zur klassischen Plastiktüte, denn sie benötigen zu viel Zeit zum Verrotten, so dass sie die Kompostierungsprozesse stören.
Darüber hinaus unterscheiden sich als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnete Beutel optisch nicht ausreichend von „normalen“ Plastiktüten. So ist es den Mitarbeitern der Verwertungsanlagen bei der Anlieferung auch nicht möglich zu erkennen, um welches Material es sich handelt. Daher müssen alle Plastiktüten unter großem Aufwand aussortiert und getrennt entsorgt werden, um gewährleisten zu können, dass der Verbraucher als Ergebnis der Kompostierung ein hochwertiges unverfälschtes Naturprodukt erhält. Aussortierte biologisch abbaubare Kunststoffe sind in der Kunststoffverwertung Störstoffe und werden daher dort nicht zur Verwertung angenommen.
Kunststoffe – auch biologisch abbaubare – sind in der Regel hart und spröde. Um das Material weicher zu machen, versetzt man es beispielsweise mit Weichmachern sowie weiteren Hilfs- und Zusatzstoffen. Selbst wenn die biologisch abbaubaren Kunststoffe so abgebaut würden, dass kein Kunststoffanteil mehr zu sehen ist, würden diese Zusatzstoffe über den Kompost weiter in der Umwelt verbreitet werden.
Ideal ist es, Biogut eingewickelt in Zeitungspapier oder Papiertüten (wie z.B. auch Bäcker- oder Metzgertüten) in die Biotonne einzufüllen. So fallen die Aufbereitungskosten geringer aus und es kann ein Kompost bester Qualität hergestellt werden.
Wie aus Zeitungspapier ganz einfach eine 1 A Biogut-Sammeltüte gebastelt werden kann, ist im EVS Blog unter www.ein-herz-für-die-tonne.de nachzuschaun.
Alle wichtigen Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unter www.evs.de. Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681/ 5000-555, service-abfall@evs.de).
Parkende Fahrzeuge behindern häufig Müllabfuhr
Immer wieder kommt es vor, dass geparkte Fahrzeuge die Abfallabfuhr erschweren oder sogar unmöglich machen. Leidtragende sind in jedem Fall diejenigen, deren Mülltonnen dadurch unerreichbar sind. Wie die Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr und Krankenwagen benötigen auch die Müllfahrzeuge ausreichend Platz im Straßenbereich, damit die Abfuhr des Hausmülls termingerecht und sicher erfolgen kann. Der Entsorgungsverband Saar und die von ihm beauftragten Abfuhrunternehmen appellieren daher an die Bürgerinnen und Bürger, im Interesse aller die geltenden Parkregelungen zu beachten und ausreichend Platz für die Abfallabfuhr vorzusehen.
EVS bittet um achtsamen Umgang mit Abfallbehältern - Beschädigte Behälteraufkleber ersetzen lassen
Die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung eingesetzten Abfallbehälter (120 l und 240 l) sind Eigentum des EVS und werden für die Dauer der Benutzung bereitgestellt. Sie sind mit fest installierten Transpondern ausgestattet, die dem jeweiligen Wohnobjekt unmittelbar zugeordnet sind. Daher ist es wichtig, dass die Abfallbehälter am jeweiligen Wohnobjekt verbleiben und es nicht zu Vertauschungen kommt. Ein kurzer Blick auf den Aufkleber nach der Entleerung stellt sicher, dass der Abfallbehälter wieder an die richtige Adresse gelangt. Der EVS bittet darum, ihm vertauschte, verloren gegangene oder beschädigte Behälter umgehend zu melden. Sollte sich der am Abfallbehälter angebrachte Aufkleber gelöst haben bzw. unleserlich geworden sein, wird gerne ein neues Etikett passend zum Standort zugesendet. Entsprechende Anfragen bitte an das EVS Kunden-Service-Center (Tel.: 0681/5000-555 oder E-Mail: service-abfall@evs.de) richten.
Kunststoffe – auch als abbaubar oder kompostierbar bezeichnete – gehören nicht in die Biotonne
Biogut lässt sich energetisch verwerten und als Kompost stofflich nutzen. Dies macht es zu einer besonders wertvollen Ressource, die das Klima und die Umwelt schont. Aus Hygienegründen wird das Biogut oft in Plastiktüten gesammelt und dann samt Tüte in die Biotonne geworfen. Dort gehören allerdings nur organische Abfälle aus Küche und Garten hinein. Generell gilt: Kunststoffe aller Art, auch biologisch abbaubare, kompostierbare oder als Bio-Plastik bezeichnete, gehören nicht in die Biotonne. Sie werden bei der Kompostierung oder der Vergärung oft gar nicht oder nicht vollständig abgebaut, was zwangsläufig zu einer Verunreinigung des Kompostes führt. Im besten Falle werden sie in der Kompostierung zu CO2 und Wasser abgebaut. Zusatzstoffe, wie z.B. Weichmacher, werden über den Kompost in die Umwelt transportiert. Bei einzelnen Kunststoffprodukten werden auch andere Materialien beigemischt, um die Reißfestigkeit zu erhöhen. Diese Teile zersetzen sich dann unter Umständen überhaupt nicht. Biologisch abbaubare Kunststoffe sollten daher, solange sie nicht vernünftig recycelt werden können, energetisch verwertet werden. Denn auch bei der Kunststoffverwertung werden sie als Störstoffe aussortiert. Sie sollten über die Restabfalltonne entsorgt werden, so lässt sich die bei der Verbrennung freiwerdende Energie als Strom und Wärme nutzen. Um eine hochwertige stoffliche Verwertung des Bioguts gewährleisten zu können und um zu verhindern, dass beigemischte Zusatzstoffe ihren Weg in die Umwelt finden, werden falsch befüllte Abfallgefäße nicht entleert. Die falsch befüllten Biotonnen werden mit einem Aufkleber versehen, auf dem darauf hingewiesen wird, dass die störenden Stoffe entfernt und über die Restabfalltonne oder Abfallsäcke des EVS (erhältlich bei der Kommune) entsorgt werden müssen. Alternativ kann die falsch befüllte Biotonne – nach Anmeldung beim EVS unter Tel. 0681 5000-706 – bei der nächsten Restabfallentsorgung bereitgestellt werden. Diese nachträgliche Entleerung wird dann als Leerung des Restabfallgefäßes berechnet. Wir weisen darauf hin, dass die beauftragten Abfuhrunternehmer gehalten sind, auf eine korrekte Befüllung der Biotonne zu achten, der EVS aber auch eigene Kontrollen durchführt. Ziel dieses konsequenten Vorgehens ist es, dem Verbraucher als Ergebnis der Kompostierung ein hochwertiges unverfälschtes Naturprodukt anbieten zu können. Alternativ zu den kompostierbaren Biomüllbeuteln lässt sich das Biogut auch in Papiertüten oder in Zeitungspapier eingewickelt in die Biotonne geben. Dies hat darüber hinaus den positiven Nebeneffekt, dass im Winter das Risiko verringert wird, dass der Inhalt der Biotonne einfriert, und im Sommer, dass üble Gerüche auftreten. Eine Anleitung wie Sie aus Zeitungspapier eine Papiertüte für das Biogut selbst falten finden Sie im EVS Blog. Alle wichtigen Informationen zur richtigen Befüllung der Biotonne gibt es unterwww.ein-herz-für-die-tonne.de & www.evs.de. Fragen zum Thema beantworten auch gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des EVS Kunden-Service-Centers (Tel. 0681/ 5000-555, service-abfall@evs.de). Hinweis: Da der Einzelhandel als biologisch abbaubar oder kompostierbar bezeichnete Kunststofftüten seit geraumer Zeit verstärkt bewirbt und anbietet, sollten Verbraucher sich vor Benutzung unbedingt beim zuständigen kommunalen Entsorger über deren Zulässigkeit informieren. Im Saarland ist eine Entsorgung über die Biotonne vor dem Hintergrund der Bioabfallverordnung generell nicht gestattet.