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Illegal angelegter Mountainbike-Trail sorgt für Gefahren im Gemeindewald

Auf einen illegal angelegten Mountainbike-Trail im Gemeindewald hinter dem alten Zollhaus in Theley hat Revierförster Bernhard Paul die Gemeindeverwaltung aufmerksam gemacht. Den Hinweis dazu hatte der Förster durch einen Spaziergänger erhalten und bei einem Ortstermin  zahlreiche gefährliche Veränderungen im Wald festgestellt.

Unter anderem wurde mit einer Axt ein etwa beinstarker Baum gefällt. Dieser war jedoch nicht vollständig umgestürzt und hing in einem benachbarten Baum. Die Gefahrenstelle lag in unmittelbarer Nähe eines stark genutzten Trampelpfades.

Darüber hinaus wurden Sprünge, Steilkurven sowie tiefe Löcher im Waldboden angelegt, um die Strecke auszubauen. Da es sich hierbei nicht um so genannte „waldtypische Gefahren“ handelt, bestand nach Einschätzung der Verantwortlichen dringender Handlungsbedarf.

Bürgermeister Andreas Maldener ordnete darum im Sinne der Gefahrenabwehr für die Öffentlichkeit an, dass die Gefahrenstellen schnellstmöglich durch den Baubetriebshof der Gemeinde beseitigt werden. „Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität, denn als Gemeinde sind wir für die Verkehrssicherheit zuständig – auch im Wald, wenn wir Eigentümer sind. Besonders problematisch ist, dass durch die unsachgemäßen Eingriffe erhebliche Risiken für Spaziergängerinnen und Spaziergänger sowie für andere Waldbesucher entstehen, für die am Ende die Gemeinde haftet. Die Gefahrenstellen mussten deshalb kurzfristig entfernt werden, zumal keinerlei Absprache mit uns erfolgt ist“, erklärte der Bürgermeister.

Andreas Maldener appelliert deshalb an die bislang unbekannten Verantwortlichen, derartige Eingriffe in den Gemeindewald künftig zu unterlassen. Wenn es hingegen Vorschläge gibt, neben der bereits bestehenden Mountainbike-Trail-Strecke in Hasborn-Dautweiler eine weitere Strecke zu errichten, lädt er Interessierte gerne ein, im Rahmen einer Sprechstunde im Rathaus Möglichkeiten zu besprechen, die dann sicher und vor allem ohne Gefährdung Dritter hergerichtet werden können.