AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
26. März 2026

Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024

Beschluss des Gemeinderates vom 25. März 2026

Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Frau Yvonne Colle gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zur besonderen Vorsitzenden.

Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wie folgt:

a) in der Ergebnisrechnung:

Erträge = 31.356.386,32 €

Aufwendungen = 31.780.175,22 €

Jahresfehlbetrag = 423.788,90 €

b) in der Vermögensrechnung:

Aktiva = 91.360.343,09 €

Passiva = 91.360.343,09 €

Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 423.788,90 € ist wie folgt zu behandeln:

Durch die in der Haushaltssatzung festgestellte und genehmigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresfehlbetrag in Höhe von 423.788,90 € der allgemeinen Rücklage entnommen werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 423.788,90 €).

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Der Jahresabschluss 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.

Die Dienststunden sind:

Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

Freitag 8.30 – 12.00 Uhr

 

Tholey, den 26. März 2026

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

Andreas Maldener