Beschluss des Gemeinderates vom 25. März 2026
Für die Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestellt der Gemeinderat Frau Yvonne Colle gemäß § 42 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) einstimmig zur besonderen Vorsitzenden.
Der Gemeinderat beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 wie folgt:
a) in der Ergebnisrechnung:
Erträge = 31.356.386,32 €
Aufwendungen = 31.780.175,22 €
Jahresfehlbetrag = 423.788,90 €
b) in der Vermögensrechnung:
Aktiva = 91.360.343,09 €
Passiva = 91.360.343,09 €
Der Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von 423.788,90 € ist wie folgt zu behandeln:
Durch die in der Haushaltssatzung festgestellte und genehmigte Inanspruchnahme der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts kann der Jahresfehlbetrag in Höhe von 423.788,90 € der allgemeinen Rücklage entnommen werden (zur Verrechnung mit der allgemeinen Rücklage: 423.788,90 €).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Weiterhin beschließt der Gemeinderat, dem Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Jahresabschluss 2024 liegt zur Einsichtnahme vom 30.03.2026 bis einschließlich 14.04.2026 bei der Gemeindeverwaltung Tholey während der Dienststunden öffentlich aus.
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Tholey, den 26. März 2026
Der Bürgermeister
Andreas Maldener
