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Windkraft in der Gemeinde Tholey: Gemeinderat beschließt Fortschreibung des Flächennutzungsplans

Die Gemeinde Tholey hat entscheidende Weichen für die zukünftige Nutzung von Windenergie im Gemeindegebiet gestellt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Gemeinderat einstimmig die Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ beschlossen.

Anlass ist die Umsetzung des Saarländischen Flächenzielgesetzes (SFZG), mit dem das Land auf bundesrechtliche Vorgaben durch das Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) reagiert. Dieses verpflichtet die Bundesländer dazu, verbindliche Flächenziele für Windkraft auszuweisen. Auf Grundlage einer landesweiten Potenzialstudie hat das Saarland entsprechende Zielvorgaben auf die Kommunen heruntergebrochen.

Für die Gemeinde Tholey bedeutet das: Bis zum 31. Dezember 2027 müssen 1,65 Prozent, bis Ende 2030 sogar 3,01 Prozent der Gemeindefläche – das entspricht rund 173 Hektar – als Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ausgewiesen werden.

„Die Gemeinde hat bereits im Jahr 2014 aktiv Flächen für Windenergie in den Flächennutzungsplan aufgenommen“, erklärt Bürgermeister Andreas Maldener. „Diese reichen aber nicht mehr aus, um die neuen rechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Wir müssen also handeln – nicht nur, um unserer Verantwortung für die Energiewende gerecht zu werden, sondern auch, um die Entwicklung vor Ort weiterhin selbst mitgestalten zu können.“

Denn gelingt die Fortschreibung des Plans nicht rechtzeitig, gelten Windenergieanlagen künftig als „privilegierte Vorhaben“ – mit der Folge, dass sie grundsätzlich überall zulässig wären, unabhängig von Abständen, Landschaftsschutz oder Umwelterwägungen.

„Gerade in einer dicht besiedelten Gemeinde wie Tholey mit starkem Landschaftsbezug und ökologisch sensiblen Bereichen ist es wichtig, gezielt und überlegt vorzugehen“, betont Maldener. „Ohne eine planvolle Ausweisung droht uns ein Wildwuchs, bei dem wir keinerlei Einfluss mehr nehmen könnten.“

In einem ersten Schritt hat der Gemeinderat nun elf Konzentrationszonen für Windenergieanlagen festgelegt – darunter Erweiterungen bestehender Flächen sowie neue potenzielle Standorte, etwa im Bereich der „Langheck“ zwischen Lindscheid und Überroth-Niederhofen oder im Mühlbachtal zwischen Hasborn-Dautweiler und Theley.

Die Festlegung erfolgte in enger Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro und auf Basis umfangreicher Prüfungen. Berücksichtigt wurden neben Siedlungsabständen auch Kriterien wie Natur- und Landschaftsschutz, Sichtachsen, Topografie, Artenschutz und technische Einschränkungen – etwa durch den nahegelegenen Segelflugplatz in Marpingen.

„Unser Handlungsspielraum ist eng“, so Maldener weiter. „Aber wir haben in einem sachlichen, offenen Prozess Lösungen gefunden, mit denen sich sowohl die gesetzlichen Anforderungen als auch die Interessen der Bevölkerung möglichst gut in Einklang bringen lassen.“

Wie bei jeder Bauleitplanung werden alle Unterlagen in den kommenden Wochen öffentlich ausgelegt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Planungen im Rathaus einsehen und Stellungnahmen einreichen, die im weiteren Verfahren geprüft und abgewogen werden.

„Ich lade ausdrücklich dazu ein, sich zu beteiligen“, so der Andreas Maldener. „Gerade bei einem so komplexen und emotional diskutierten Thema wie Windkraft ist Bürgerbeteiligung besonders wichtig. Jede Rückmeldung hilft dabei, eine ausgewogene Entscheidung für unsere Gemeinde zu treffen.“