
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
vielen Dank für Ihre Fragen und Anregungen, die mich nach dem ersten Teil von „Driwwer geschwätzt“ erreicht haben. Das seither am häufigsten angesprochene Thema war die Erschließung von Bauland und Baugebieten in unserer Gemeinde. Grund genug, heute genau darüber zu sprechen.
Denn auch für mich ist die Erschließung von Wohnbauflächen, genauso aber auch von Industrie- und Gewerbeflächen, ein ganz zentraler Faktor für die Zukunftsfähigkeit unserer Gemeinde Tholey. Heute soll es aber explizit um Wohnbaugebiete gehen.
Warum kann die Gemeinde nicht nach ihrem Willen Baugebiete erschließen?
Dafür entscheidend ist der Raumordnungsplan, im Saarland der sog. Landesentwicklungsplan (LEP) mit seinen Teilen Siedlung und Umwelt. Er macht Vorgaben im ganzen Land, wie Flächen genutzt werden dürfen und wie viele Wohneinheiten pro 1.000 Einwohner und Jahr zusätzlich entstehen dürfen. Auch die sog. Baulücken, also unbebaute Grundstücke in bestehenden Wohngebieten, werden dabei angerechnet.
Alle Flächennutzungs- bzw. Bebauungspläne, die der Gemeinderat auf den Weg bringt, werden von den zuständigen Ministerien auf die Einhaltung des LEP geprüft und nur dann auch genehmigt, wenn alle Kriterien erfüllt sind. Dazu zählen im Übrigen auch umwelt- und naturschutzrechtliche Vorgaben, also z.B. Biotope oder sonstige Schutzgebiete. Bei Industrie- oder Gewerbegebieten ist das übrigens nicht anders.
Gerade in den kleineren Ortsteilen unserer Gemeinde ist es daher besonders schwierig, für Neubaugebiete eine Genehmigung zu erhalten. Deswegen hat der Gemeinderat für die Bohnentalorte Überroth-Niederhofen, Scheuern, Neipel und Lindscheid (Sotzweiler und Bergweiler folgen ebenfalls) im Rahmen eines sog. „befristeten Abrundungsverfahrens“ die Ausweisung kleinerer Wohngebiete auf den Weg gebracht.
Warum geht es hier schneller und dort langsamer voran?
Für nahezu alle Neubaugebiete müssen Bebauungspläne aufgestellt werden. Die werden aber nicht nur von Ministerien geprüft (siehe oben), sondern es findet auch eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung statt! Das geschieht in zwei Phasen: Zunächst durch frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (in der Regel vier Wochen) und in einem zweiten Schritt durch öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange (vier Wochen).
Alle Stellungnahmen, ganz egal ob von einzelnen Bürgern oder Behörden, müssen von der Gemeinde ausführlich abgewogen werden. Der Gemeinderat entscheidet dann, ob und inwieweit Änderungen in der Planung nötig sind. Das kann je nach Zahl der Stellungnahmen mehr oder weniger Zeit in Anspruch nehmen.
Steht der Bebauungsplan dann, stellt sich die Frage nach den Eigentumsverhältnissen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
Baugebiete zu erschließen, damit gerade auch junge Menschen in unserer Gemeinde heimisch bleiben können, ist eine klare Priorität meiner Arbeit im Rathaus! Das geht mal schneller, mal braucht es etwas mehr Zeit, wie die Beispiele zeigen. Mir ist dabei wichtig, zu erklären, warum das der Fall ist. Deswegen gibt es die neue Rubrik „Driwwer geschwätzt“. Und wenn Sie jetzt Fragen haben: Melden Sie sich.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Maldener
