„Im Kleegarten“, 1. Teiländerung Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Teiländerung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022
„Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Strasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022

„Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Strasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 16.02.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Straße“ im Ortsteil Tholey im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

Im Hauptort Tholey befindet sich in der Dirminger Straße eine Gewerbeansiedlung (Getränkevertrieb). Diese Fläche soll in den nächsten Jahren umstrukturiert werden, indem unter anderem neue Hallen errichtet werden. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite sowie nördlich befinden sich weitere gewerbliche Nutzungen. Im Übrigen grenzen Wohnbau- und Grünflächen an das Plangebiet.

Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es der Aufstellung des Bebauungsplanes.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet eine gewerbliche Fläche dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a -Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister