„Im Kleegarten“, 1. Teiländerung Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022
„Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Strasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022

„Im Kleegarten“, 1. Teiländerung Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Teiländerung des Bebauungsplanes

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Im Kleegarten“ (siehe Anlage Geltungsbereich) teilzuändern. In seiner Sitzung am 16.02.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Kleegarten“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) mit Textteil (Teil B) sowie der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

In Tholey soll in der Schweichhauserstraße eine bestehende Reitanlage planerisch gesichert und erweitert werden. Bei der Erweiterung handelt es sich um die Errichtung einer neuen Reithalle sowie einer zusätzlichen Führanlage im südwestlichen Geltungsbereich. Die Erschließung des Plangebietes ist, wie bisher, über die Schweichhauserstraße gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert.

Aktuell besteht für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan („Im Kleegarten“ von 2002). Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes richtet sich folglich nach dessen Festsetzungen. Demnach ist das Planvorhaben derzeit allerdings nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es deshalb der Teiländerung des Bebauungsplanes.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Kleegarten“ ersetzt dabei innerhalb ihres Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet ein Sondergebiet „Reitanlage“ dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der 1. Teiländerung des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der zugehörigen Begründung in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey, Bauamt, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de) elektronisch abrufbar.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@tholey.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Das Verfahren zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a -Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister