Am Mittwoch, den 22. Mai 2024, 19.00 Uhr findet im Pfarrheim Theley eine Genossenschaftsversammlung des Jagdbezirkes Theley 1 statt.
Tagesordnung:
1. Eröffnung und Begrüßung
2. Feststellung der form- und fristgerechten Einladung
3. Feststellung der anwesenden Jagdgenossinnen/Jagdgenossen
und der vertretenen Flächen
4. Bericht des Jagdvorstehers
5. Berichte des Schriftführers und Kassenverwalters -Haushaltsrechnung 2023-
6. Bericht des geschäftsführenden Pächters über das Jagdjahr 2023
7. Genehmigung des Haushaltes 2024
8. Aussprache zu den Berichten
9. Wahl eines Versammlungsleiters
10. Entlastung des Vorstandes
11. Neuwahl des Vorstandes
– Vorsitzenden
– stellv. Vorsitzenden
– 3 Beisitzer
12. Wahl von 2 Kassenprüfern
13. Wegebaumaßnahmen
14. Verschiedenes
Zu dieser Versammlung werden hiermit alle Eigentümer der zum Jagdbezirk Theley 1 gehörenden bejagbaren Grundflächen eingeladen.
Nicht bejagbare Flächen sind nach dem Jagdgesetz z.B. befriedete Bezirke (Haus- und Hofflächen). Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme.
Er kann sein Stimmrecht durch einen anderen Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft, durch seinen Ehepartner oder durch volljährige Verwandte in gerader Linie ausüben lassen. Jagdgenossen, die juristische Personen sind, werden durch die gesetzlich zur Vertretung befugten Personen oder durch eine von dieser schriftlich bevollmäch-tigten Person vertreten. Durch eine Person dürfen höchstens 3 Jagd-genossen vertreten werden. Die Vertretungsberechtigung ist durch schriftliche Vollmacht zu belegen.
Die ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist gem. § 6 Abs. 1 der Satzung ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen beschlussfähig.
Peter Barth
Jagdvorsteher
Theley 1