Picobello-Aktion der Gemeinde
25. März 2026
Bekanntmachung gemäß § 101 Abs. 3 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) über die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Tholey und über die Entlastung des Bürgermeisters für das Jahr 2024
26. März 2026

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG

Zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland

1. Personalkosten

Je volle Stunde Je 15 Minuten
Einsatzleiter 32,00 € 8,00 €
Sonstige Einsatzkräfte 28,00 € 7,00 €
Sicherheitswache/ Brandwache

(je Wachhabender und je Wachposten/ Wachmann)

Ab 01.04.2026 14,00 €

Ab 01.01.2027 14,60 €

Ab 01.04.2026 3,50 €

Ab 01.01.2027 3,65 €

Dienstleistungen

– Beratungen

– Gerätewart-Dienstleistungen, Atemschutzgeräte, Feuerlöscher,…

28,00 € 7,00 €

Soweit bei entgeltpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tage- und Übernachtungskosten, Kosten für Verpflegung, Porto und Telefongebühren anfallen, werden diese der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt.

Inkrafttreten

Die zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, das gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland Bestandteil der Satzung ist, tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Tholey, 25.03.2026

Andreas Maldener

Bürgermeister