
Zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland
1. Personalkosten
| Je volle Stunde | Je 15 Minuten | |
| Einsatzleiter | 32,00 € | 8,00 € |
| Sonstige Einsatzkräfte | 28,00 € | 7,00 € |
| Sicherheitswache/ Brandwache
(je Wachhabender und je Wachposten/ Wachmann) |
Ab 01.04.2026 14,00 €
Ab 01.01.2027 14,60 € |
Ab 01.04.2026 3,50 €
Ab 01.01.2027 3,65 € |
| Dienstleistungen
– Beratungen – Gerätewart-Dienstleistungen, Atemschutzgeräte, Feuerlöscher,… |
28,00 € | 7,00 € |
Soweit bei entgeltpflichtigen Einsätzen Reisekosten, Tage- und Übernachtungskosten, Kosten für Verpflegung, Porto und Telefongebühren anfallen, werden diese der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber in Höhe der Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Inkrafttreten
Die zweite Änderung des Gebührenverzeichnisses für die Erhebung von Gebühren für Einsätze der freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland, das gemäß § 2 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung von Gebühren für Einsätze der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Tholey nach § 45 des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland Bestandteil der Satzung ist, tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Tholey, 25.03.2026
Andreas Maldener
Bürgermeister
