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15. Januar 2026

Weitere Informationen zum Glasfaserausbau in der Gemeinde Tholey

Zuletzt haben wir >>HIER<<  bereits über die verschiedenen Ausbaugebiete zur Realisierung von Glasfaser-Hausanschlüssen in der Gemeinde Tholey berichtet. Nun gibt es weitere Infos:

Aktuelle Schreiben und Angebote von Telekommunikationsanbietern

Zwischenzeitlich hat das Unternehmen „1&1 AG“, das in den vergangenen Wochen viele Haushalte der Gemeinde Tholey mit Glasfaser-Tarifangeboten angeschrieben hat, mitgeteilt, dass es seit Oktober 2025 eine strategische Partnerschaft mit dem Unternehmen „Deutsche Glasfaser“ eingegangen ist. Dadurch können Kundinnen und Kunden Glasfaseranschlüsse von 1&1 im Netz von Deutsche Glasfaser bundesweit buchen.

Letztlich werden die bundesweiten Transportnetze von 1&1 mit den lokalen Glasfasernetzen der Deutsche Glasfaser gekoppelt. Die Infrastruktur vor Ort wird dabei also weiterhin durch die von der Deutsche Glasfaser beauftragten Unternehmen gebaut.

Wichtige Entscheidung des Bundesgerichtshofs zu Glasfaser-Verträgen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 8. Januar 2026 entschieden, wie lange Verträge über Glasfaseranschlüsse und die damit einhergehenden Tarife rechtlich gelten müssen.

In der Vergangenheit war es bei vielen Verträgen üblich, dass die Mindestlaufzeit von zwei Jahren erst beginnt, wenn der Glasfaseranschluss technisch freigeschaltet wird. Dadurch mussten Verbraucherinnen und Verbraucher oft länger an einen Anbieter gebunden bleiben, weil der Ausbau manchmal viele Monate dauerte. Der BGH hat diese Praxis jetzt für unwirksam erklärt.

Nach dem Urteil zählt die Mindestlaufzeit von maximal zwei Jahren bereits ab dem Tag, an dem der Vertrag abgeschlossen wird – also ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung oder Auftragsbestätigung und nicht erst ab der Nutzung des Anschlusses.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

  • Sie können ihren Glasfaser-Vertrag nach zwei Jahren ab Vertragsabschluss kündigen – auch wenn der Anschluss erst später aktiv wird. Hinweis: Mit Kündigung des Vertrages erlischt auch die Option auf einen kostenfreien Hausanschluss, soweit nicht andere Anbieter am Markt aktiv werden und diesen ebenfalls anbieten.
  • Anbieter dürfen die Laufzeit nicht künstlich verlängern, indem sie den Beginn an die Bereitstellung des Anschlusses knüpfen.
  • Kundinnen und Kunden, deren Vertragsende bisher verschoben wurde, können sich nun mit ihrem Anbieter in Verbindung setzen und ggf. ein früheres Vertragsende verlangen.

Diese Entscheidung sorgt letztlich für mehr Verbraucherschutz und Rechtssicherheit beim Glasfaserausbau.

  • Bei Fragen zu Ihrem Vertrag können Sie sich an den Kundenservice der Deutsche Glasfaser wenden: 02861 890 600, info@deutsche-glasfaser.de.