Straßensperrungen in Theley
18. Juni 2025
Ortsratssitzung in Hasborn-Dautweiler
18. Juni 2025

Änderungen der versiegelten Flächen sind der Gemeinde mitzuteilen

Die Gemeinde erhebt für die Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasseranlage Gebühren. Seit 01.01.2002 werden diese Gebühren getrennt als Schmutzwassergebühr und Niederschlagswassergebühr erhoben.

Gemäß § 10 Absatz 3 der Abwassergebührensatzung haben Gebührenpflichtige alle gebührenrelevanten Änderungen (z. B. der bebauten, überbauten und befestigten Flächen; die Herstellung, Änderung oder Entfernung von Niederschlagswassernutzungsanlagen oder Eigenversorgungsanlagen) unaufgefordert bis spätestens zwei Wochen nach Eintritt der Änderung der Gemeinde schriftlich mitzuteilen.

Kommen Gebührenpflichtige den Anzeige- und Mitteilungspflichten nicht nach, ist die Gemeinde berechtigt, die Berechnungsgrundlagen nach pflichtgemäßem Ermessen zu schätzen oder auf Kosten des Gebührenpflichtigen zu ermitteln (§ 10 Abs. 4 Abwassergebührensatzung).

Änderungen sind mit Vordruck „Änderungsmitteilung“ der Verwaltung mitzuteilen. Dieser ist bei der Gemeindeverwaltung erhältlich.

Die Gemeinde wird in den nächsten Wochen vermehrt stichprobenartige Überprüfungen von Anwesen vornehmen.