8. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes
18. Juni 2025

8. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 28.05.2025 die Veröffentlichung der 8. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ im Internet bzw. eine Auslegung zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Mit der 8. Teiländerung des Bebauungsplanes werden folgende Ziele verfolgt:

Die Gemeinde Tholey ist angesichts des demografischen Wandels bestrebt, geeignete Angebote und Flächen für seniorengerechtes Wohnen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund soll im Gemeindeteil Tholey auf einer bislang unbebauten innerörtlichen Potenzialfläche, südlich der Verlängerung der Dr.-Adenauer-Straße und angrenzend zum örtlichen Standort der Freiwilligen Feuerwehr, eine Seniorenresidenz errichtet werden.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Planung bedarf es daher der 8. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“.

Die 8. Teiländerung bezieht sich dabei räumlich auf den Bereich zwischen der Dr. Adenauer Straße (östlich) und „Zum Klosterbühl“ (westlich). Nördlich verläuft eine Erschließungsstraße, die ebenfalls zur Dr. Adenauer Straße zählt, ebenso befindet sich dort das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr (Löschbezirk Tholey). Östlich endet das Plangebiet an der bestehenden Bebauung inkl. Gartenflächen der Dr. Adenauer Straße, westlich wiederum am dort verlaufenden Fußweg, der vom Mauritiusring im Süden bis zum nördlich gelegenen Rathausplatz führt. Südlich verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang der derzeitigen Grundstücksgrenzen im Bereich der Freifläche, südwestlich wird sie teilweise durch bestehende Gehölzstrukturen definiert.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereichs des Bebauungsplans sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,6 ha.

Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 2001 stellt das Plangebiet derzeit noch überwiegend als eine geplante gemischte Baufläche bzw. geplante Wohnbaufläche sowie eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Rechtswirksame FNP-Teiländerungen in diesem Bereich sind entsprechend zu berücksichtigen. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB.

Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den bestehenden Bebauungsplan „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ aus dem Jahr 2002 sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage Dr. Adenauer Straße“ (7. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“) aus dem Jahr 2017.

Gemäß §§ 13a, 13 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) sowie der Begründung in der Zeit vom 23.06.2025 bis einschließlich 25.07.2025 auf der Internetseite der Gemeinde unter www.tholey.de/bebauungsplaene veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls im Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Besprechungszimmer des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

Montag, Dienstag, Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr,
Mittwoch: 08:30 – 12:00 Uhr und 13:30 – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr.

Der Inhalt dieser ortsüblichen Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes (https://www.uvp-verbund.de/kartendienste) elektronisch abrufbar.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Kommunen deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.

Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung – i. V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. § 13 Abs. 2 und 3 BauGB gelten entsprechend. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, 20.06.2025

Andreas Maldener
Bürgermeister