Im Mai 2025 sind neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen, Personalausweisen und elektronischen Aufenthaltstiteln in Kraft getreten. Biometrische Passbilder für diese Dokumente können zukünftig digital in der zuständigen Behörde aufgenommen werden.
Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder werden ab sofort bei der Beantragung nicht mehr akzeptiert. Biometrische Lichtbilder müssen dann ausschließlich digital als Data-Matrix-Code vorliegen. Hier wird insbesondere darauf hingewiesen, dass keine Bilder auf externen Datenträgern (wie USB-Sticks o.ä.) verwendet werden dürfen.
Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem Fotodienstleistenden oder in der Behörde anfertigen lassen möchten. Für die digitale Lichtbildaufnahme in den Behörden fällt eine Gebühr von 6 Euro pro Foto an.
Die neuen Regelungen sind auf das am 3. Dezember 2020 in Kraft getretene Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen zurückzuführen. Ziel dieser Regelungen ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen, das Risiko von gefälschten Passbildern in Ausweisdokumenten zu verringern und den Beantragungsprozess medienbruchfrei zu digitalisieren.
In naher Zukunft ist diese Vorgehensweise auch für das Führerscheinwesen geplant.
Ablauf
Der registrierte Fotodienstleistende nimmt das biometrische Lichtbild digital auf und lädt es verschlüsselt mithilfe seiner Zugangsdaten in eine sichere Cloud hoch. Nach dem Hochladen wird ein Data-Matrix-Code generiert und vom Fotodienstleistenden als Ausdruck an die abgelichtete Person übergeben. Die antragstellende Person legt diesen Ausdruck bei der zuständigen Behörde vor, die das Bild aus der sicheren Cloud herunterlädt.
Alternativ können auch im Bürger-Service-Zentrum der Gemeinde Tholey digitale biometrische Lichtbilder für Ausweisdokumente erstellt werden. Nachdem das Foto vor Ort im Rathaus aufgenommen wurde, wird dieses unmittelbar zur Beantragung des jeweiligen Dokumentes datenschutzkonform in unser System übertragen.
Infos für Fotodienstleistende
Für Fotodienstleistende bedeuten die neuen Regelungen, dass Lichtbildaufnahmen für Ausweisdokumente ausschließlich digital aufgenommen und über einen zertifizierten Cloud-Service an die zuständige Behörde übermittelt werden müssen.
Um den Anforderungen der neuen Regelung gerecht zu werden, wird empfohlen, dass sich Fotodienstleistende, die Bürgerinnen und Bürgern die biometrische Lichtbildaufnahme für Ausweisdokumente anbieten möchten, für einen zertifizierten Cloud-Service registrieren.
Derzeit können Sie sich bei der RINGFOTO GmbH & Co. KG für diesen Service registrieren unter: https://alfo-passbild.com/fotografen-information/