Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Gemeinderat und den Ortsräten der Gemeinde Tholey
11. Januar 2024
Bekanntmachung über Widerspruchsrechte gemäß Bundesmeldegesetz (BMG)
11. Januar 2024

Besetzung der Wahlvorstände für die Europa- und Kommunalwahlen 2024 für die Wahlbezirke in der Gemeinde Tholey

Bekanntmachung

Gemäß § 121 Abs. 2 Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12.02.2019 (Amtsbl. 2019 S. 171), geändert durch die Verordnung vom 27.09.2023 (Amtsbl. I 2023 S. 878), können die Mitglieder der Wahlorgane der gleichzeitig stattfindenden Wahlen zu Mitgliedern der Wahlorgane für die Kommunalwahlen berufen werden.

Die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments findet genau wie die Kommunalwahlen am 9. Juni 2024 statt.

Die Mitglieder des Wahlvorstandes für die Europawahl (§ 5 Abs. 1 des Europawahlgesetzes (EuWG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. März 1994 (BGBl. I S. 423, 555, 852), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11.01.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 11) geändert worden ist, sowie §§ 6 Abs. 1 und 2 und § 7 Europawahlordnung (EuWO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Mai 1994 (BGBl. I S. 957), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 11.08.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 215) geändert worden ist), sollen zugleich zu Mitgliedern des Wahlvorstandes für die Kommunalwahlen (§ 9 Kommunalwahlgesetzt (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.01.2019 (Amtsbl. I 2019 S. 127), geändert durch das Gesetz vom 12.07.2023 (Amtsbl. I S. 828)) berufen werden. Hiermit werden die Vorstände der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, bis zum

1. März 2024

geeignete Personen in ausreichender Anzahl für die Berufung der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter sowie der Beisitzer der Wahlvorstände in den einzelnen Wahlbezirken der Gemeinde zu melden.

Ebenfalls sind geeignete Personen für die Berufung des Wahlvorstehers und seines Stellvertreters sowie der Beisitzer in den einzelnen Briefwahlvorständen für die Europawahl zu melden.

Hinweise/Informationen

– Als Schriftführer sind für die einzelnen Wahlbezirke Gemeindebedienstete vorgesehen, die damit Beisitzer in den einzelnen Wahlvorständen sind.

– Die Berücksichtigung der in der Gemeinde vertretenen Parteien und Wählergruppen bei der Bildung der Wahlvorstände (gemäß § 9 Abs. 1 KWG) wird weitestgehend von der termingerechten Meldung geeigneter Personen abhängig gemacht.

Die Wahlvorstände der einzelnen Urnenwahlbezirke für die Gemeinde Tholey werden bestehen aus:

– dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden

– seinem Stellvertreter

– und fünf weiteren Beisitzern (darunter Schriftführer und Stellvertreter)

– Wahlhelfern in jeweils erforderlicher Anzahl (Wahlhelfer gehören nicht dem Wahlvorstand an, sind infolgedessen auch nicht stimmberechtigt).

Die 5 Briefwahlvorstände für die Europawahlen bestehen jeweils aus Wahlvorsteher, Stellvertreter und 3 weiteren Beisitzern.

Einteilung der Wahlbereiche und Wahlbezirke der Gemeinde Tholey:

Wahlbereich I Bohnental

Umfassend die Wahlbezirke 5 Lindscheid, 6 Neipel, 7 Scheuern und 14 Überroth-Niederhofen

Wahlbereich II Hasborn-Dautweiler

Umfassend die Wahlbezirke 2 Hasborn-Dautweiler I, 3 Hasborn-Dautweiler II und 4 Hasborn-Dautweiler III

Wahlbereich III Sotzweiler-Bergweiler

Umfassend die Wahlbezirke 1 Bergweiler, 8 Sotzweiler

Wahlbereich IV Theley

Umfassend die Wahlbezirke 9 Theley I, 10 Theley II und 11 Theley III

Wahlbereich V Tholey

Umfassend die Wahlbezirke 12 Tholey I und 13 Tholey II

Briefwahlvorstände für die Europawahlen:

15 Briefwahl Bohnental

16 Briefwahl Hasborn-Dautweiler

17 Briefwahl Sotzweiler / Bergweiler

18 Briefwahl Theley

19 Briefwahl Tholey

Die Meldungen sind schriftlich bei der Gemeindeverwaltung Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, bis zum 1. März 2024 einzureichen.

Tholey, den 09.01.2024

Der Gemeindewahlleiter der Gemeinde Tholey

Andreas Maldener

Bürgermeister