Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung der Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schaumbergplateau“ in der Gemeinde Tholey
24. Februar 2022
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
24. Februar 2022

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 26.08.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Schaumbergkreuz“ in den Ortsteilen Bergweiler und Sotzweiler gefasst hat.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey soll parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes teilgeändert werden.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung von Sonderbauflächen für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Schaumbergblick“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Schaumbergblick“ wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister