TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS
24. Februar 2022
BEBAUUNGSPLAN „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS
24. Februar 2022

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 26.08.2020 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Schaumbergkreuz“ teilzuändern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 16.02.2022 den Entwurf der der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus dem Plan und der Begründung, gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik, um die Errichtung eines Solarparks planerisch vorzubereiten. Aktuell stellt der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar.

Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches der Teiländerung umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Schaumbergkreuz“. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Die Bürger sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit in Form einer Offenlage des Entwurfs der Flächennutzungsplanteiländerung in der Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 durchgeführt wird. Der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus dem Plan und der Begründung, ist während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey, Bauamt einsehbar.

Hinweis auf weitere Zugangsmöglichkeiten gemäß § 3 Absatz 2 PlanSiG:

Bei Zutritt ins Rathaus ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Desinfektionsmittel stehen im Rathaus bei Bedarf zur Benutzung bereit.

Die auszulegenden Unterlagen sind zusätzlich zum Internetportal der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene) elektronisch abrufbar.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@ tholey.de vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Teiländerung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister