„Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Strasse“ Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS
24. Februar 2022

Bekanntmachung der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung der Teiländerung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schaumbergplateau“ in der Gemeinde Tholey

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Rat der Gemeinde Tholey in seiner Sitzung am 16.02.2022 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes „Schaumbergplateau“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Rat der Gemeinde Tholey den Entwurf der Teiländerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schaumbergplateau“ bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. gem. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Das Ziel der Teiländerung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schaumbergplateau“ ist die Erweiterung der touristischen Nutzungen auf dem Schaumbergplateau sowie die Anpassung der Festsetzungen an aktuelle Gegebenheiten.

Der Geltungsbereich umfasst die Parzelle 25/5, den Großteil der Parzelle 25/7 sowie kleinere Teile der Parzellen 25/1 und 13/32 in der Flur 16 der Gemeinde Tholey.

 

Der Bebauungsplan soll im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB geändert werden. Im vereinfachten Verfahren können Bauleitpläne aufgestellt oder geändert werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden oder wenn durch die Aufstellung des Bebauungsplanes in einem Gebiet nach § 34 der sich aus der vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebene Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich ändert.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit vom 07.03.2022 bis zum 08.04.2022 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Tholey, Fachbereich Bauen, Wohnen und Umwelt zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Sprechzeiten der Gemeinde Tholey:

· Montag-Dienstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

· Mittwoch: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr

· Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

· Freitag: 08.30 – 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene) zum Download bereitgestellt.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

· Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

· Planzeichnung des Bebauungsplanes (Teil A)

· Textteil des Bebauungsplanes (Teil B)

· Begründung des Bebauungsplanes

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom Zeit vom 07.03.2022 bis einschließlich 08.04.2022 zur Verfügung.

Während der Auslegungsfrist können gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Email an die Adresse: bauamt@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung unberücksichtigt bleiben.

Hinweis aufgrund der Covid19-Pandemie

Die im öffentlichen Raum derzeit übliche Abstandsregelung (mindestens 1,50 m zu anderen Personen) sowie das Tragen eines geeigneten Mund-Nasenschutzes ist auch innerhalb des Rathauses zu beachten.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister