Bebauungsplan „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Hasborn-Dautweiler
13. Januar 2022
„Im Kleegarten“, 1. Teiländerung Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Teiländerung des Bebauungsplanes
24. Februar 2022

„Im Kleegarten“, 1. Teiländerung Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Bebauungsplanes

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 16.02.2022 den Beschluss zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Kleegarten“ im Ortsteil Tholey im beschleunigten Verfahren gefasst hat.

In Tholey soll in der Schweichhauserstraße eine bestehende Reitanlage planerisch gesichert und erweitert werden. Bei der Erweiterung handelt es sich um die Errichtung einer neuen Reithalle sowie einer zusätzlichen Führanlage im südwestlichen Geltungsbereich. Die Erschließung des Plangebietes ist, wie bisher, über die Schweichhauserstraße gesichert. Die erforderlichen Stellplätze werden vollständig innerhalb des Geltungsbereiches organisiert.

Aktuell besteht für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan („Im Kleegarten“ von 2002). Die planungsrechtliche Zulässigkeit des Plangebietes richtet sich folglich nach dessen Festsetzungen. Demnach ist das Planvorhaben derzeit allerdings nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es deshalb der Teiländerung des Bebauungsplanes.

Die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Im Kleegarten“ ersetzt dabei innerhalb ihres Geltungsbereiches den bestehenden rechtskräftigen Bebauungsplan.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 1,8 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet ein Sondergebiet „Reitanlage“ dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.

Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a -Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister