Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat mit Beschluss vom 15.12.2021 den Bebauungsplan „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler” gemäß § 13a BauGB i.V.m. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler” in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß §§ 214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§ 214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Freiwillige Ganztagsschule Hasborn-Dautweiler” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gemäß § 12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Tholey, 14.01.2022
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister