TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
24. Februar 2022
Einebnung von Gräbern
4. März 2022

BEBAUUNGSPLAN „FREIFLÄCHEN-PHOTOVOLTAIKANLAGE SCHAUMBERGKREUZ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEILE BERGWEILER UND SOTZWEILER BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 26.08.2020 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Schaumbergkreuz“ in den Ortsteilen Bergweiler und Sotzweiler gefasst hat.

Die Gemeinde Tholey beabsichtigt mit der vorliegenden Planungsmaßnahme die Schaffung der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung eines Solarparks in den Ortsteilen Bergweiler und Sotzweiler.

Dieser dient der regenerativen Erzeugung von Strom und der gleichzeitigen Reduzierung des Verbrauchs fossiler Energieträger. Gemäß der Verordnung zur Errichtung von Photovoltaik (PV) auf Agrarflächen – VOEPV, vom 27. November 2018, geändert durch Verordnung vom 13.03.2021 (Amtsbl. I S. 859), soll im Rahmen der Energiewende der Anteil der Photovoltaik an der Bruttostromerzeugung im Saarland erhöht werden, um die Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien weiter voranzubringen. Der als Sondergebiet festzusetzende Teilbereich des geplanten Solarparks besteht aus Flächen, die gem. der v.g. Verordnung als benachteiligte Agrarflächen festgelegt wurden.

Der geplante Solarpark ist ca. 6,5 ha groß. Der Geltungsbereich befindet sich westlich der Siedlungskörper von Bergweiler und Sotzweiler und in kurzer Entfernung östlich des Rastplatzes Schaumbergkreuz an der Bundesautobahn A 1 (Saarbrücken – Trier).

Das Plangebiet ist im Norden, Westen, Süden und Osten von Waldflächen sowie im Nordosten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Das Plangebiet stellt sich derzeit als landwirtschaftlich genutzte Fläche dar.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Deshalb bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft und für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspricht damit dem Entwicklungsgebot nach § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2a BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2 Abs. 4 BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die Bürger werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Tholey, den 22.02.2022

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister