In der Gemeinde Tholey ist nach Ausscheiden des derzeitigen Stelleninhabers die Stelle
des Bürgermeisters (m / w / d)
zum 01. Juli 2022 neu zu besetzen.
Die Amtszeit dauert gemäß § 31 Abs. 2 i. V. m. § 56 Abs. 3 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) bis zum 30.09.2029.
Die Besoldung erfolgt nach § 2 der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung in der Besoldungsgruppe A 16. Eine Höherstufung nach Besoldungsgruppe B 2 ist frühestens nach Ablauf von zwei Jahren der Amtszeit der Stelleninhaberin / des Stelleninhabers durch Beschluss des Gemeinderates möglich.
Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an hauptamtliche kommunale Wahlbeamte und sonstige Behördenleiter gewährt.
Wählbar zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Zur Bürgermeisterin oder zum Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister wird von den Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Tholey am 27. März 2022 nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Erhält keine Bewerberin oder kein Bewerber diese Mehrheit, so findet eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen oder Bewerbern, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben, statt.
Eine etwa notwendige Stichwahl findet am 10. April 2022 statt.
Bewerbungen mit allen aussagefähigen Unterlagen sind bis Donnerstag, 20.01.2022, 18.00 Uhr, an den Gemeindewahlleiter der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, 66636 Tholey, unter dem Kennwort „Bürgermeisterwahl 2022 “ zu richten.
Neben der schriftlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl auch die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder als Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Der Gemeindewahlleiter wird zur Einreichung von Wahlvorschlägen im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Tholey auffordern.
Die Frist für die Einreichung von Wahlvorschlägen endet am Donnerstag, dem 20.01.2022 (66. Tag vor der Wahl), 18.00 Uhr.
Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, denen bei der letzten Gemeinderatswahl im Gemeinderat oder bei der letzten Wahl zum Landtag des Saarlandes kein Sitz zufiel, bedürfen der Unterstützung von mindestens 99 wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch für Einzelbewerberinnen und Einzelbewerber. Der Unterstützung der Wahlvorschläge einer Partei bedarf es nicht, wenn diese Partei im Deutschen Bundestag seit dessen letzter Wahl aufgrund eigener Wahlvorschläge ununterbrochen vertreten ist.
Weitere Auskünfte erteilt der Fachbereich „Zentrale Steuerung“ bei der Gemeinde Tholey, Rathaus (Telefon 06853/50819).
Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden wir Ihre personenbezogenen Daten erheben, verarbeiten und nutzen. Die Gemeinde Tholey wird diese Daten nicht an Dritte weitergeben und die Regelungen der Datenschutzbestimmungen einhalten.
Der Bürgermeister
Hermann Josef Schmidt