Bekanntmachung über Widerspruchsrechte nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) vom 03. Mai 2013
5. Dezember 2019
Bekanntmachung
7. November 2019

Borkenkäfer werden jetzt wieder aktiv – »Umweltministerium: Waldbesitzer müssen jetzt Fichtenbestände wöchentlich kontrollieren!»

Die lang anhaltenden Wärme- und Trockenperioden im Jahr 2018 haben zu einer Massenvermehrung von Borkenkäfern geführt. Durch den milden Winter 2018/2019 begünstigt, hat der größte Teil dieser Borkenkäfer überlebt. Bei trockenem Wetter und anhaltenden Temperaturen über 16 °C verlassen nun die Borkenkäfer in diesem Jahr ihre Überwinterungsplätze und befallen neue Fichten, man spricht dann vom „Frisch-Befall“.
Das sind die Erkennungsmerkmale eines Borkenkäferbefalls im Frühjahr (April, Mai, Juni):
• Braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter den Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf dem Boden
• Grüner Nadelteppich am Stammfuß
• Einbohrlöcher, Harztrichter, Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm
Achtung: Unmittelbar nach Regen oder starkem Wind oft nicht erkennbar

Im Wald des Landes und der Gemeinden kontrollieren die zuständigen Förster die Bestände auf Borkenkäferbefall. Im Privatwald werden betroffene Waldbesitzer von der Privatwaldberatung im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz soweit möglich auf Schäden aufmerksam gemacht.
Aber, so Umweltminister Reinhold Jost: „Aufgrund der Größe und der Verteilung des Privatwaldes im Saarland können unsere Mitarbeiter keine flächendeckenden Kontrollen durchführen. Daher bitten wir alle Privatwaldbesitzer: Kontrollieren Sie wöchentlich Ihre Fichtenbestände!“
Was ist derzeit zu tun:
• Wird ein Frischbefall festgestellt, ist sofortiges Handeln notwendig, d.h. die vom Käfer befallenen Bäume müssen umgehend gefällt und aus dem Wald abtransportiert werden. Dabei sind allerdings die natur- und artenschutzrechtlichen Belange weiterhin zu beachten. Mitarbeiter des SaarForst bzw. des Umweltministeriums beraten hier gerne.

• Restholz, das nicht aufgearbeitet wird, z.B. Baumkronen, sollte durch Kleinschneiden oder Häckseln brutuntauglich gemacht werden.
• Hinzu kommt die sofortige Aufarbeitung von Sturmholz, soweit vorhanden.

Was ist derzeit NICHT zu tun:
• Fichten aus dem Jahr 2018 mit roten Kronen und abgefallener Rinde sind nicht mehr bruttauglich und spielen somit bei der Bekämpfung der Borkenkäfer keine Rolle. Sie sollten zur Entlastung des Holzmarktes derzeit nicht genutzt werden.
• Ausnahme: Fällung aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht

Detaillierte Informationen zu Maßnahmen der Überwachung, Vorbeugung und zur Bekämpfung der Borkenkäfer finden die Waldbesitzer in dem aktuellen Faltblatt „Handlungshinweise – Umgang mit Borkenkäferbefall“, das sie mit folgendem Link von der Homepage des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz herunterladen können:
https://www.saarland.de/75970.htm

Weitere Informationen und Beratung in Fragen des Waldschutzes gibt es hier:

Koordinierungsstelle im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz
Bernd Diener, Festnetz: 0681/9712-167
Mobil: 0175 2200 904
E-Mail: b.diener@sfl.saarland.de

Privatwaldberatung des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz
Thomas Reget, Festnetz: 06871-502 618
Mobil: 0175 2200 815
E-Mail: t.reget@umwelt.saarland.de
Stefan Faul, Mobil: 0170 7941 636