Sterbefall

Alle Informationen auf einen Blick

Sterbefall anzeigen/ Sterbefallurkunde
Stirbt ein Mensch in der Gemeinde Tholey, muss sein Tod beim Standesamt im Rathaus Tholey spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag gemeldet werden. Das Standesamt stellt dann eine Sterbefallurkunde aus.

Zur Anzeige des Sterbefalls verpflichtet sind folgende Personen und zwar in nachstehender Reihenfolge:
• jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
• die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
• jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
• Haben Sie ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dies die Anzeige des Sterbefalles.

Ein Sterbefall kann persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Tholey gemeldet werden. Dort können Sie auch eine Sterbefallurkunde beantragen. Haben sie als anzeigepflichtige Person ein Bestattungsunternehmen beauftragt, übernimmt dies die Anzeige des Sterbefalles. Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten,- und Pflegeheimen, sowie sonstigen Einrichtungen ist der Träger der Einrichtung zur schriftlichen Anzeige verpflichtet.
Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
• Gültiger Ausweis
• Todesbescheinigung des Tod feststellenden Arztes
• Falls Sterbefall in Klinik/Altenheim: ausgestellte Sterbefallanzeige der Einrichtung

Kosten:
Die Anzeige des Sterbefalles ist kostenlos.
Ausstellung der Sterbefallurkunde: 11 Euro
Jede weitere Urkunde: 5,50 Euro.