Namensänderung
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Namensänderungen
Personenstandsrechtliche Namenserklärungen können von jedem deutschen Standesamt entgegengenommen werden. Bitte beachten Sie jedoch, dass die abgegebene Erklärung erst nach Prüfung und Beurkundung durch das registerführende Standesamt wirksam wird.
Personenstandsrechtliche Namensänderungen im Überblick:
- Sortierung der Reihenfolge von Vornamen
- Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens oder Lebenspartnerschaftsnamens
- Bestimmung eines Begleitnamens zum Ehe-/ oder Lebenspartnerschaftsnamen
- Wiederannahme des Geburtsnamens
- Namenserteilung (minderjähriges Kind erhält den Familiennamen des nicht sorgeberechtigen Elternteils)
- Einbenennung (Kind erhält den gemeinsamen Ehenamen des Ehepartners eines Elternteils)
- Widerruf der Einbennenung (Rückbenennung)
- Anpassung ausländischer Vor- und Nachnamen an die deutsche Schreibweise
- Anpassung ausländischer Namensschreibweisen (Namensketten, Vatersname, Mittelname) an die deutsche Schreibweise
- Anpassung von Nachnamen nach sorbischer, friesischer oder dänischer Tradition
Wenn Sie eine Beratung zu einer Namensänderung oder einen Termin für eine Namensänderung wünschen, nehmen Sie gerne Kontakt mit dem Team des Standesamts Tholey unter der Telefonnummer 06853/508-28 oder per E-Mail an standesamt@tholey.de auf.
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin beim Standesamt Tholey.

