Geburt

Alle Informationen auf einen Blick

Geburt anmelden und beurkunden

Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen dem Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde (Beispiel: Wenn eine Frau mit Wohnsitz in der Gemeinde Tholey ihr Kind in Saarbrücken entbindet, muss die Geburt im Standesamt Saarbrücken angemeldet werden.).
Das Standesamt Tholey ist somit in der Regel nur bei Hausgeburten der richtige Ansprechpartner.

Die Geburt eines Kindes kann nur persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung beim Standesamt Tholey angemeldet werden. Das Standesamt beurkundet dann die Geburt und stellt Ihnen die Geburtsurkunden aus.

Hinweis: Alle Dokumente müssen dem Standesamt im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Auch internationale Dokumente werden akzeptiert. Falls Sie über fremdsprachige Dokumente verfügen, müssen Sie diese von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen und mitbringen.

Bei Hausgeburten in der Gemeinde Tholey benötigen Sie:

  • Ärztliche Bescheinigung oder Bescheinigung der Hebamme über die Geburt,
  • Vornamenserklärung,
  • Gültige Personalausweise oder Reisepässe der Eltern

und zusätzlich abhängig vom Familienstand der Mutter folgende Unterlagen:

Sind die Eltern des Kindes verheiratet:

  • Familienstammbuch, Eheurkunde*, beglaubigte Kopie des Eheregisters* (*erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Eheschließung) oder ausländische Heiratsurkunde.

Ist die Mutter des Kindes ledig:

  • Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie des Geburtenregisters der Mutter
  • Ggfls. Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie des Geburtenregisters des Vaters und Vaterschaftsanerkennung,
  • Sorgeerklärung, wenn vorhanden.

Ist die Mutter des Kindes geschieden oder verwitwet:

  • Familienstammbuch, Eheurkunde*, beglaubigte Kopie des Eheregisters*, (*erhalten Sie beim Standesamt Ihrer Eheschließung) oder ausländische Heiratsurkunde,
  • Nachweis der Eheauflösung (beispielsweise rechtskräftiges Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde),
  • Ggfls. Geburtsurkunde oder beglaubigte Kopie des Geburtenregisters des Vaters und Vaterschaftsanerkennung,
  • Sorgeerklärung, wenn vorhanden.

Die vorstehenden Aufzählungen sind nicht abschließend. Die Anforderung weiterer Dokumente bleibt vorbehalten.

Gebühren:
Ausstellung der ersten Urkunde: 14 Euro
Jede weitere Urkunde: 7 Euro
Die zweckgebundenen Geburtsurkunden für Kindergeld, Elterngeld und die Mutterschaftshilfe werden einmalig ausgestellt und sind gebührenfrei.

Ansprechpartner:
Standesamt Tholey
Im Kloster 1
66636 Tholey
Tel.: 06853/508-28
Fax: 06853/ 508-30
E-Mail: standesamt@tholey.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin beim Standesamt Tholey.

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