Geburt

Alle Informationen auf einen Blick

Geburt anmelden und beurkunden
Die Geburt eines Kindes muss innerhalb von sieben Tagen dem Standesamt der Gemeinde gemeldet werden, in der das Kind geboren wurde (Beispiel: Wenn eine Frau mit Wohnsitz in der Gemeinde Tholey ihr Kind in St. Wendel entbindet, muss die Geburt im Standesamt St. Wendel angemeldet werden.).
Das Standesamt im Rathaus Tholey ist somit in der Regel nur bei Hausgeburten der richtige Ansprechpartner.

Die Geburt eines Kindes kann nur persönlich auf dem Standesamt im Rathaus Tholey gemeldet werden. Das Standesamt beurkundet dann die Geburt und stellt ihnen eine Geburtsurkunde aus.
Hinweis: Alle Dokumente müssen dem Standesamt im Original und in deutscher Sprache vorliegen. Auch internationale Dokumente werden akzeptiert. Falls Sie über fremdsprachige Dokumente verfügen, müssen Sie diese von einem offiziell bestellten und vereidigten Übersetzer ins Deutsche übersetzen lassen und mitbringen.
Geburtsurkunden beantragen
Falls Sie weitere Urkunden benötigen, können Sie sich diese auf dem Standesamt ausstellen lassen, falls sie in der Gemeinde Tholey geboren wurden oder ab 2009 wenn die Geburt m Saarland war.
Ihre eigene Geburtsurkunde oder die Geburtsurkunde von Verwandten können Sie mit Vollmacht persönlich, schriftlich oder per E-Mail auf dem Standesamt im Rathaus Tholey beantragen. Sie brauchen dazu einen gültiger Personalausweis oder Reisepass.

Kosten:
Erste Urkunde: 11 Euro
Jede weitere Urkunde: 5,50 Euro.
Sie brauchen die folgenden Unterlagen::
• Bei Hausgeburten die ausgefüllte Geburtsbescheinigung (Hebammenbescheinigung) oder eine Bescheinigung der anwesenden Ärztin/ des Arztes.
• Gültiger Personalausweis oder Reisepass
• Geburtsurkunde der Mutter und gegebenenfalls des Vaters (oder beglaubigte Abschriften aus dem Geburtenregister)

Für Verheiratete:
• Beglaubigter Auszug aus dem Eheregister

Für nicht Verheiratete:
• Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden

Für Geschiedene:
• Vaterschaftsanerkennung wenn vorhanden
• Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Heiratsregister mit Scheidungsvermerk und rechtskräftiges Scheidungsurteil eines deutschen Gerichtes.

Kosten:
Ausstellung der ersten Urkunde: 11 Euro
Jede weitere Urkunde: 5,50 Euro.