Bebauungspläne

Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Tholey.

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung (Amt 63). Sie prüft die Zulässigkeit der Vorhaben. Die Bebauungspläne der Gemeinde regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne können Sie im GeoPortal Saarland einsehen.

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘ – 1. Änderung“ mit paralleler Teiländerung des Flächennutzungsplans

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit)

 

Gemeinde Tholey, Ortsteile Tholey und Theley

Die Gemeinde Tholey verfügt bereits über ein vielfältiges touristisches Angebot. Entsprechend den touristischen Entwicklungen und Trends bedarf es jedoch einer kontinuierlichen Weiterentwicklung, um attraktiv zu bleiben und einen Besuch wert zu sein.

In den 1980/90er Jahren hat die Gemeinde den Bebauungsplan „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘“ aufgestellt, mit dem Ziel die Naherholung in der Gemeinde und den Tourismus in der Region zu stärken. Auf Grundlage des Plans wurden in den vergangenen Jahrzehnten unter anderem das Erlebnisbad Schaumberg, das Sport- und Rehazentrum, die Jugendherberge und weitere Einrichtungen umgesetzt bzw. weiterentwickelt, wodurch sich der Bereich zu einer wichtigen touristischen Destination entwickelt hat.

Unter dem Aspekt der sich wandelnden Anforderungen im Tourismussektor besteht im Bereich und Umfeld des vorgenannten Bebauungsplans die Möglichkeit nunmehr weitere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung der Gesamtanlage umzusetzen.

Initiale ist dabei das Vorhaben eines privaten Investors zum Bau eines modernen, luxuriösen Wohnmobilparks (Campingplatz) mit Empfangsgebäude, Einkaufsmarkt für Campingartikel sowie Bio- und Regionalwaren sowie allen technischen Einrichtungen, die einen Wohnmobilurlaub attraktiv machen. Ergänzt werden soll das Angebot durch ein Restaurant mit hochwertiger Gastronomie und Veranstaltungsräumen. Geplanter Standort des Vorhabens ist der Bereich südlich des bestehenden Rehazentrums.

Im Kontext des geplanten Wohnmobilparks ist weiterhin im daran südlich anschließenden Bereich ein Ferienhausgelände mit Baum- und Tiny-Häusern geplant. Neue Kfz-Stellplätze sichern den entsprechenden Stellplatzbedarf für Besucher und Mitarbeiter. Das Vorhaben wird vom gleichen Investor getragen.

Neben diesen beiden Vorhaben ist im Bereich nördlich und östlich des Erlebnisbades eine Neuordnung und Attraktivitätssteigerung der bestehenden Grün- und Freizeitflächen Zielsetzung der Planung. Hier sollen die Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten und die Errichtung kleiner Bauwerke (Pavillons, Imbiss u.Ä.) sowie von Sport- und Freizeitanlagen ermöglicht werden.

Schließlich ist Gegenstand der avisierten Planänderung die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines Empfangsgebäudes für die bestehende Bogenschießanlage im Nordwesten des Plangebietes (nördlich der Jugendherberge). Weiterhin soll der barrierefreie Zugang zu Schießbahnen ermöglicht werden.

Die neuen Maßnahmen sollen das bestehende touristische Angebot ergänzen und positive Synergien erzeugen.

Auf Grundlage des bestehenden Bebauungsplans „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘“ ist die Umsetzung der vorstehenden neuen Maßnahmen nicht möglich. Entsprechend ist die 1. Änderung des bestehenden rechtsgültigen Bebauungsplans „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘“ sowie die entsprechende Teiländerung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Der Gemeinderat Tholey hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 entsprechend gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘ – 1. Änderung“ sowie der dazugehörigen Teiländerung des Flächennutzungsplans gefasst. Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.

Der Gemeinderat Tholey hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 weiterhin den Entwurf des Bebauungsplans „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘ – 1. Änderung“ sowie der dazugehörigen Teiländerung des Flächennutzungsplans angenommen und beschlossen die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘ – 1. Änderung“ und der Teiländerung des Flächennutzungsplans erstreckt sich maßgeblich im Bereich östlich der Straße „Zum Erlebnispark“ (bzw. östlich des Erlebnisbades) und dem Bogen der Landstraße L 135 weiter im Osten.

Weiterhin umfasst der Geltungsbereich Flächen im Bereich der bestehenden Bogenschießanlage nördlich der Jugendherberge Tholey.

Die genauen Ausmaße (Geltungsbereich) des Bebauungsplans „Sport, Freizeit und Erholung ‚Am Schaumberg‘ – 1. Änderung“ sind aus nachstehender Übersichtskarte ersichtlich. Die Änderungen umfassen eine Fläche von ca. 12,3ha.

Für die dargestellten Bereiche der 1. Änderung erfolgt im sogenannten Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB eine Teiländerung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Tholey.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch Offenlegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 24.07.2023 bis zum 18.08.2023 während der üblichen Dienststunden im Rathaus Tholey, Im Kloster 1, im Besprechungsraum des Fachbereichs Bauen, Wohnen, Umwelt. Es wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

An Planunterlagen stehen zu Verfügung:

· der Entwurf der Planzeichnung (Bebauungsplan)

· der Entwurf der Textlichen Festsetzungen (Bebauungsplan)

· der Entwurf der Begründung mit Darstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans (Kap. 6.1/ Kap. 8) und

· der Entwurf des Umweltberichtes mit Bestands- und Konfliktplan

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung sowie die o.g. Planunterlagen sind während der genannten Frist auch auf der Internetseite der Gemeinde Tholey abrufbar: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden; nicht innerhalb der Auslegung abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Tholey, den 21.07.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

 

Geltungsbereich

Planzeichnung

Textliche Festsetzungen

Begründung

Umweltbericht

Bestands- und Konfliktplan