Bebauungspläne

Aktuelle Bebauungspläne der Gemeinde Tholey.

Zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen ist die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung (Amt 63). Sie prüft die Zulässigkeit der Vorhaben. Die Bebauungspläne der Gemeinde regeln die Art und Weise der möglichen Bebauung von Grundstücken. Die Bebauungspläne können Sie im GeoPortal Saarland einsehen.

Bekanntmachungen



TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „TANNENWEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL LINDSCHEID

BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Wohnbaureservefläche „Tannenweg“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete in der Gemeinde Tholey und dem Ortsteil Lindscheid.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,3 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 05.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de/bebauungsplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Tholey, 22.12.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

>>Lageplan<<

>>Begründung<<

>>Planzeichnung<<

 


TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „TANNENWEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL LINDSCHEID

BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Wohnbaureservefläche „Tannenweg“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete in der Gemeinde Tholey und dem Ortsteil Lindscheid.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,3 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 05.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de/bebauungsplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Besprechungsraum Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Tholey, 22.12.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

>>Lageplan<<

>>Begründung<<

>>Planzeichnung<<

 


TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „DORFER WEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL NEIPEL

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Wohnbaureservefläche „Dorfer Weg“ gefasst hat.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Grünfläche und einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete in der Gemeinde Tholey und dem Ortsteil Neipel.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Tholey, 22.12.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

>>Lageplan<<

>>Begründung<<

>>Planzeichnung<<

 


TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „DORFER WEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL NEIPEL

BEKANNTMACHUNG DER VERÖFFENTLICHUNG IM INTERNET UND DER AUSLEGUNG ZUR FRÜHZEITIGEN BETEILIGUNG DER ÖFFENTLICHKEIT

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Flächennutzungsplan im Bereich der Wohnbaureservefläche „Dorfer Weg“ teilzuändern.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Grünfläche und einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete in der Gemeinde Tholey und dem Ortsteil Neipel.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha.

Die BürgerInnen sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf der Flächennutzungsplanteiländerung, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung, in der Zeit vom 05.01.2024 bis einschließlich 02.02.2024 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de/bebauungsplaene) veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, 66636 Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden eingesehen werden.

Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der zuvor genannten Frist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Tholey, 22.12.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

>>Lageplan<<

>>Begründung<<

>>Planzeichnung<<