Pässe & Ausweise

Alle Informationen auf einen Blick

Kinderreisepass

Sie möchten einen Kinderreisepass für Ihr Kind beantragen?

Der Kinderreisepass muss persönlich durch einen Erziehungsberechtigten auf dem Passamt der Gemeinde beantragt werden. Ist das betreffende Kind 10 Jahre alt, muss es bei der Antragsstellung anwesend sein (sonst nur, wenn das Kind den Antrag selbst unterschreiben kann). Sonst benötigen Sie eine schriftliche Einverständniserklärung. Alle Erziehungsberechtigten müssen dem Antrag zustimmen, den Antrag unterschreiben oder eine Einverständniserklärung vorlegen.

Der Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Eventuell ist fallabhängig eine Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr möglich, wenn der Pass noch nicht abgelaufen ist.

Sie brauchen:
- Ein Biometrisches Passbild des Kindes in der Größe 45×35 mm (Hochformat ohne Rand).
- Ein anderes Ausweisdokument zur Feststellung der Identität des Kindes (z.B. abgelaufener Kinderreisepass oder Geburtsurkunde).
- Vollmacht beider Erziehungsberechtigter.
- Augenfarbe und Größe des Kindes.
- Kinder ab 10 Jahren müssen zwecks Unterschrift persönlich mitkommen.

Kosten:
Ausstellunggebühr: 13 Euro.
Fallabhängige Verlängerung bis zum 12. Lebensjahr: 6 Euro.

Bearbeitungsdauer:
Der neue Kinderreisepass wird sofort ausgestellt.

Personalausweis

Der Personalausweis muss persönlich auf dem Passamt der Gemeinde beantragt werden. Bürgerinnen und Bürger, die älter als 16 Jahre sind, können den Ausweis alleine beantragen und abholen. Alternativ können Sie Ihren Ausweis auch durch einen Vertreter abholen lassen. Dazu müssen Sie dem Vertreter bereits bei Beantragung eine Vollmacht erteilen.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssen beide Elternteile durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung dem Antrag zustimmen.

Der Personalausweis ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig.

Sie brauchen folgenden Unterlagen:
• Ein biometrisches Passbild in der Größe 45×35 mm (Hochformat ohne Rand)
• Ein anderes Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel den bisherigen Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde).

Kosten:
Für Personen unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Für Personen über 24 Jahren: 37 Euro

Bearbeitungsdauer:
In der Regel zwei bis drei Wochen

Hinweis: Falls Sie ihren Personalausweis verloren haben oder dieser abgelaufen ist und Sie aus einem konkreten Anlass sofort einen Ausweis benötigen, können Sie im Passamt einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Dieser ist 3 Monate gültig und kostet 10 Euro.

Reisepass

Der Reisepass muss persönlich auf dem Passamt der Gemeinde beantragt werden.

Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren müssen beide Elternteile durch persönliche Unterschrift oder durch Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung dem Antrag zustimmen.

Der Reisepass ist für Personen unter 24 Jahren 6 Jahre gültig. Für Personen ab 24 Jahren ist er 10 Jahre gültig.

  Sie brauchen die folgenden Unterlagen:
• Ein Biometrisches Passbild in der Größe 45×35 mm (Hochformat ohne Rand)
• Ein anderes Ausweisdokument zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel den bisherigen Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde).

  Kosten:
Für Personen unter 24 Jahren 37,50 Euro
Für Personen über 24 Jahren 60 Euro
 
Bearbeitungsdauer:
in der Regel nach vier bis sechs Wochen

Hinweis: Falls Sie vor einer Auslandsreise dringend einen Reisepass benötigen, ist eine Express-Herstellung möglich (Lieferzeit innerhalb von 5 Werktagen). Zusatzkosten:  32 Euro.