Führerschein

Alle Informationen auf einen Blick

Auf der Führerscheinstelle der Gemeinde Tholey können Sie Führerscheine für alle Fahrzeugklassen beantragen. Das Amt ist auch Ansprechpartner, wenn der Führerschein verloren wurde oder umgeschrieben werden soll.
Die Führerscheinstelle der Gemeinde Tholey ist nicht zuständig, wenn der Führerschein entzogen wurde und neu beantragt werden muss. In diesem Fall ist die Führerscheinstelle des Landkreises, Tritschler Straße 5, St. Wendel zuständig.
Führerscheine müssen persönlich auf der Führerscheinstelle der Gemeinde Tholey beantragt werden. Anträge können frühestens sechs Monate vor Erreichen des Mindestalters gestellt werden.

Sie brauchen für die Beantragung der unterschiedlichen Führerscheinklassen die folgenden Unterlagen:

Führerschein Klasse B (PKW-Führerschein) und A1:

• Personalausweis
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Name der Fahrschule
• Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Stunden
• Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)

Kosten:
57,70 € inklusive polizeilichem Führungszeugnis

Begleitetes Fahren ab 17 Jahren

• Personalausweis
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Name der Fahrschule
• Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Stunden
• Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
• mindestens ein Erziehungsberechtigter bei Antragsstellung und gegebenenfalls Zustimmungserklärung (weiterer) Erziehungsberechtigter
• Führerscheine und Ausweisdaten der Begleitperson(en): Die Begleitpersonen müssen persönlich erscheinen.
• sollten nach Beantragung weitere Begleitpersonen nachgetragen werden, so ist hierzu das Einverständnis beider Erziehungsberechtigter schriftlich erforderlich.

Kosten:
73,40 € inklusive polizeilichem Führungszeugnis und Eintragung von einer Begleitperson.
Sollen weitere Begleitpersonen eingetragen werden: zusätzlich 8 € je weiterer Begleitperson.

Erweiterung des Führerscheins auf Klasse BE, A2, A, T (Anhänger, Motorrad, Traktor)

• Personalausweis
• Führerschein
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Name der Fahrschule
• Sehtest (nicht älter als zwei Jahre)
• Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Stunden

Kosten:
42,60 €

Erweiterung des Führerscheins auf Klasse C und D (LKW, Bus)

• Personalausweis
• Führerschein
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Name der Fahrschule
• Augenärztliches Gutachten
• Ärztliches Gutachten
• Teilnahmebescheinigung an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Stunden
• Berufsfahrerqualifikation bei Güterkraftverkehr
• Zusätzlich bei Klasse D – Leistungstest

Kosten:
42,60 €

Verlängerung des Führerscheins Klasse C und D ab dem 50. Lebensjahr

• Personalausweis
• Führerschein
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Augenärztliches Gutachten
• Ärztliches Gutachten
• Klasse C: bei gewerblicher Nutzung: Nachweis von Weiterbildungsmodulen
• Klasse D: Leistungstest

Wichtige Hinweise bei der Verlängerung, wenn der Führerschein bereits abgelaufen ist:
• Wenn der Führerschein abgelaufen ist: - unter 2 Jahren kein Nachweis
• 2-5 Jahre Fahrerschulung oder Nachweis Arbeitgeber (wenn bis zum Ablaufdatum regelmäßig gefahren wurde)
• ab 5 Jahren praktische Prüfung oder Module (gewerblich LKW fahren)

Kosten:
42,60 €

Internationaler Führerschein

• Personalausweis
• EU-Kartenführerschein
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)

Kosten:
16,00 €

Fahrerkarte

• Führerschein
• alte Karte falls vorhanden
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)

Kosten:
40,00 €

Fahrerqualifizierungsnachweis

• Führerschein
• alte Karte falls vorhanden
• biometrisches Passfoto (nicht älter als ein Jahr)
• Module der Grundqualifikation oder Weiterbildung

Kosten:
32,50 € (Direktversand an Wohnanschrift)

Fahrgastbeförderung

• Personalausweis
• Führerschein
• Ärztliches Gutachten
• Augenärztliches Gutachten
• Bescheinigung über einen Leistungstest (bei Erteilung oder Verlängerung über das 60. Lebensjahr hinaus)
• bei Krankentransport: Nachweis über eine Teilnahme an einer Erste-Hilfe-Schulung über mindestens neun Stunden
• Fahrerlaubnis der Klasse B seit mindestens 2 Jahren (bei Krankenwagen 1 Jahr)

Kosten:
52,60 € inklusive polizeilichem Führungszeugnis

Führerscheinumtausch

In der Europäischen Union werden Führerscheine vereinheitlicht und fälschungssicherer und müssen daher umgetauscht werden. Wie Bürgermeister Andreas Maldener erklärt, erfolgt der Umtausch stufenweise. „Wann der Führerschein ausgetaucht werden muss, ist abhängig vom Ausstellungs- oder dem Geburtsjahr“.

Graue, rosa oder DDR-Papierführerscheine (ausgestellt vor dem 01.01.1999):

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers und Tag, bis zu dem umgetauscht werden muss
vor 1953: 19. Januar 2033
1953 - 1958: 19. Juli 2022
1959 - 1964: 19. Januar 2023
1965 - 1970: 19. Januar 2024
1971 oder später: 19. Januar 2025

Scheckkarten-Führerscheine (ausgestellt ab dem 01.01.1999):

Ausstellungsjahr und Tag, bis zu dem umgetauscht sein muss
1999 - 2001: 19. Januar 2026
2002 - 2004: 19. Januar 2027
2005 - 2007: 19. Januar 2028
2008: 19. Januar 2029
2009: 19. Januar 2030
2010: 19. Januar 2031
2011: 19. Januar 2032
2012 – 18.01.2013: 19. Januar 2033

Bei der Beantragung des neuen Führescheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:
• Führerschein
• biometrisches Passfoto

Sollte Ihr Führerschein nicht durch die Gemeinde Tholey ausgestellt worden sein, ist zur Umstellung eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde des alten Führerscheins nötig.

Kosten: 24,30 €

Beachten Sie dabei die für Sie gültige Umtauschfrist und die Produktionszeit des Führerscheins von ca. zwei – drei Wochen.