Kirchenaustritt

Alle Informationen auf einen Blick

Kirchenaustritt

Wenn Sie aus einer Kirche oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts angehörenden Religionsgemeinschaft austreten möchten, müssen Sie den Austritt gegenüber dem Standesamt Ihres Wohnsitzes erklären.
Die Austrittserklärung ist nur persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung beim Standesamt Tholey möglich. Dazu ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Um sicherzustellen, dass die Mitteilung über Ihren Kirchenaustritt bei der zuständigen Kirchengemeinde entsprechend verarbeitet werden kann, ist die Angabe Ihres Taufortes erforderlich.

Hinweise für Kirchenaustritte von Kindern:

  • Für Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, geben die Eltern bzw. der/die Sorgeberechtigte/n die Austrittserklärung ab.
  • Kinder, die das 12. Lebensjahr, aber noch nicht das 14. Lebensjahr vollendet haben, müssen der Austrittserklärung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten zustimmen.
  • Kinder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, benötigen keine Zustimmung der Eltern bzw. des/der Sorgeberechtigten.

Gebühren:
32 Euro

Ansprechpartner:
Standesamt Tholey
Im Kloster 1
66636 Tholey
Tel.: 06853/508-28
Fax: 06853/ 508-30
E-Mail: standesamt@tholey.de

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr und 13:30 Uhr – 18:00 Uhr
Freitag: 08:30 Uhr – 12:00 Uhr

Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin beim Standesamt Tholey.