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Vorsicht bei Fotos aus dem Internet: Gemeinde Tholey warnt vor teuren Urheberrechtsverstößen

Ein vermeintlich kostenloses Foto aus dem Internet kann schnell mehrere Tausend Euro kosten: Nachdem in jüngster Zeit erneut Vereine und Organisationen aus der Gemeinde Tholey wegen unerlaubter Bildnutzung Post von Anwaltskanzleien erhalten haben, weist Bürgermeister Andreas Maldener auf die erheblichen finanziellen Risiken von Urheberrechtsverstößen hin. Betroffen sind insbesondere Fotos und Grafiken, die ohne entsprechende Nutzungsrechte auf Internetseiten, in sozialen Netzwerken oder für Veranstaltungswerbung verwendet werden.

Die Situation ist vielen Vereinen vertraut: Für ein Jubiläum, ein Konzert, ein Sportfest oder eine andere Veranstaltung wird ein passendes Bild benötigt. Eine kurze Suche im Internet liefert zahlreiche Ergebnisse. Ob Musiker, Sportler, Blumenstrauß oder Schwenkbraten – das gewünschte Motiv ist schnell gefunden, heruntergeladen und in einen Flyer, auf eine Internetseite oder in einen Facebook-Beitrag eingebaut.

Was zunächst unkompliziert erscheint, kann jedoch erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben. Denn Fotos und Grafiken sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Allein die Tatsache, dass ein Bild im Internet frei zugänglich ist, bedeutet nicht, dass es ohne Erlaubnis für eigene Zwecke verwendet werden darf. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine private Aufnahme oder ein professionell angefertigtes Foto handelt.

Inzwischen können Rechteinhaber oder beauftragte Agenturen mithilfe spezieller Suchprogramme, sogenannter Crawler, das Internet gezielt nach unerlaubt verwendeten Bildern durchsuchen. Werden entsprechende Veröffentlichungen entdeckt, folgen häufig anwaltliche Abmahnungen.

Neben der Aufforderung, eine Unterlassungserklärung abzugeben, können Schadensersatzforderungen und Anwaltskosten entstehen. Die finanziellen Belastungen erreichen dabei nicht selten vierstellige Beträge. Auch ehrenamtlich geführte Vereine und gemeinnützige Organisationen sind vor solchen Forderungen nicht geschützt.

Bürgermeister Andreas Maldener appelliert deshalb an einen verantwortungsvollen Umgang mit Bildmaterial: „Unsere Vereine und ehrenamtlichen Organisationen leisten einen unschätzbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Leben in der Gemeinde Tholey. Umso bedauerlicher ist es, wenn dieses Engagement durch vermeidbare Urheberrechtsverstöße mit erheblichen finanziellen Belastungen verbunden wird. Ein Bild, das im Internet frei zugänglich ist, darf deshalb nicht automatisch auch frei verwendet werden. Mein dringender Rat lautet, vor jeder Veröffentlichung die Nutzungsrechte sorgfältig zu prüfen. Mit etwas Aufmerksamkeit lassen sich viele dieser Risiken vermeiden.“

Eine Alternative zu Bildern aus der allgemeinen Internetsuche bieten spezielle Bilddatenbanken wie beispielsweise Pixabay unter www.pixabay.com. Dort stehen zahlreiche Fotos und Grafiken zur Verfügung, die unter bestimmten Bedingungen kostenlos genutzt werden dürfen.

Allerdings bedeutet auch die Bereitstellung auf solchen Plattformen nicht, dass jedes Bild uneingeschränkt für sämtliche Zwecke verwendet werden darf. Entscheidend sind die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Diese sollten für jede einzelne Datei sorgfältig geprüft werden. Insbesondere mögliche Einschränkungen bei der kommerziellen Nutzung, der Bearbeitung oder der Weitergabe von Bildern sind zu beachten.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, eigene Fotos und Grafiken zu verwenden. Auch dabei ist darauf zu achten, dass gegebenenfalls erforderliche Einwilligungen abgebildeter Personen vorliegen und keine Rechte Dritter verletzt werden.

Die Gemeinde Tholey empfiehlt Vereinen und Organisationen, grundsätzlich auf die ungeprüfte Übernahme von Fotos und Grafiken aus dem Internet zu verzichten. Dies gilt für Internetseiten und soziale Netzwerke ebenso wie für gedruckte Flyer, Plakate, Banner und Veranstaltungsankündigungen.

Vor einer Veröffentlichung sollte eindeutig geklärt sein, ob die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen und welche Bedingungen damit verbunden sind. Im Zweifelsfall ist es sinnvoller, auf ein Bild zu verzichten oder eine rechtlich abgesicherte Alternative zu verwenden.

„So lassen sich unnötige finanzielle Risiken vermeiden und die wertvolle ehrenamtliche Arbeit der Vereine und Organisationen vor vermeidbaren Belastungen schützen“, so Andreas Maldener