Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Am Weiher“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey
17. Februar 2026

Bebauungsplan „Seniorenwohnen Am Weiher“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Tholey

Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB

 

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 11.02.2026 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Seniorenwohnen Am Weiher“ beschlossen hat.

Die Gemeinde Tholey ist angesichts des demografischen Wandels bestrebt, geeignete Angebote und Flächen für seniorengerechtes Wohnen und Pflege zu schaffen. Vor diesem Hintergrund soll im Gemeindeteil Tholey auf einer bislang unbebauten Fläche am Siedlungsrand, östlich der St. Wendeler Straße (B 269) sowie südöstlich der örtlichen Weiheranlage, eine Seniorenresidenz errichtet werden.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände ca. 100 m östlich der St. Wendeler Straße (B 269) aufgestellt. Zwischen Plangebiet und Bundesstraße befinden sich zwei Einzelhandelsbetriebe (Lidl, Edeka) einschließlich der dazugehörigen Parkplatzflächen. Südlich des Plangebietes befindet sich in ca. 50 m Entfernung der Friedhof Tholey. Im direkt angrenzenden Umfeld befinden sich nördlich Wohngebäude und östlich Grünflächen mit vereinzelten Gehölzen. Nordöstlich sowie südöstlich liegen zudem Waldstrukturen.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,0 ha.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung sowie dem Entwurf des Umweltberichtes in der Zeit vom 17.02.2026 bis einschließlich 17.03.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (www.tholey.de) unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde Tholey, Im Kloster 1, im Besprechungsraum des Fachbereichs Bauen,Wohnen,Umwelt, während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

 

  • Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr,
  • Mittwoch: 08:30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr
  • Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die E-Mail-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

 

Tholey, 13.02.2026

 

Andreas Maldener

Bürgermeister

 

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