In begründeten Fällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden. Dazu ist dem Freizeit- und Fremdenverkehrsbetrieb der Gemeinde Tholey ein formloser Antrag mit Begründung vorzulegen. Weiterhin sind die gewünschten Nutzungszeiten – Tag, Datum und Uhrzeit (von/bis) – aufzulisten. Der Antrag sollte auch Ersatzzeiten enthalten, falls gleiche Zeiten mehrfach beantragt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Hallen nach jeder Nutzungseinheit besenrein zu verlassen sind. Die anfallenden Hallengebühren werden zusammen mit der Rechnung über die Hallennutzung für Trainingszwecke berechnet.
Wird dem Antrag stattgegeben, erfolgt eine schriftliche Mitteilung durch die Verwaltung an den jeweiligen Antragsteller. Ohne eine solche Genehmigung ist die Hallennutzung während der „Großen Ferien 2025“ nicht möglich.
Tholey, den 02.07.2025
Andreas Maldener
Werkleiter und Bürgermeister