
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 49 des Gesetzes vom 27. August 2025 (Amtsbl. I S. 854, 863), hat der Gemeinderat am 16. Dezember 2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit
dem Gesamtbetrag der Erträge auf 32.414.091 EUR
dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 38.352.640 EUR
im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf – 5.938.549 EUR
2. im Finanzhaushalt mit
den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 2.964.184 EUR
den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 4.792.244 EUR
dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf – 1.828.060 EUR
(nachrichtlich: Info zur Finanzierung
Kredite für Investitionen = 1.828.060 €
Verwendung aus Überschuss zahlungs-
bezogenes Ergebnis 2021/2022/2023/2024 = 0 €)
den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 7.062.749 EUR
den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.014.000 EUR
dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf 6.048.749 EUR
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.828.060 EUR
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 750.000 EUR
§ 4
Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt
auf 10.000.000 EUR
§ 5
Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des
Ergebnishaushaltes wird festgesetzt auf 5.938.549 EUR
§ 6
Die Hebesätze für die Realsteuern ab dem Kalenderjahr 2026 wurden vom Gemeinderat in der Sitzung am 16. Dezember 2026 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 340 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 410 v.H.
2. Gewerbesteuer 425 v.H.
§ 7
Es gilt der vom Gemeinderat am 16. Dezember 2025 beschlossene Stellenplan.
66636 Tholey, den 16. Dezember 2025
Andreas Maldener
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes -KSVG- erforderlichen Genehmigungen der Kommunalaufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:
Genehmigung
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Tholey genehmige ich gemäß § 91 Abs. 4 und § 92 Abs. 2 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG)
1. den genehmigungspflichtigen Teil der Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
750.000,00 €
sowie
2. den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von
1.828.060,00 €
St. Ingbert, 24.04.2026
Im Auftrag
Birgit Heib
Der Haushaltsplan liegt mit seinen Anlagen vom 12.10.2026 bis einschließlich 26.10.2026 zur Einsichtnahme im Rathaus in Tholey während der Dienststunden öffentlich aus. Eine Einsichtnahme ist mit der Verwaltung telefonisch abzustimmen (06853/50835 und 50837).
Die Dienststunden sind:
Montag, Dienstag und Donnerstag 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr
Mittwoch 8.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18.00 Uhr
Freitag 8.30 – 12.00 Uhr
Tholey, den 02.10.2026
