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26. Februar 2026

Für den Schiedsbezirk Bohnental: Stellvertretende Schiedsperson  gesucht

Streit gehört leider zum Leben, ob in der Familie, unter Freunden und Verwandten, der Nachbarschaft oder in Vereinen. Oft gelingt es den Kontrahenten dabei nicht, ihre Konflikte selbst zu lösen und so landen viele Streitigkeiten vor Gericht.

Bevor es so weit kommt, können die ehrenamtlichen Schiedsfrauen und Schiedsmänner sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter als neutrale Streitschlichter oft helfen. Bei einigen nachbarrechtlichen und auch strafrechtlichen Streitigkeiten ist ein Schlichtungsversuch vor einem Schiedsamt zudem zwingend erforderlich.

Die Saarländische Schiedsordnung sieht zur Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten für jede Gemeinde bzw. Gemeindebezirk die Bestellung von Schiedspersonen und stellvertretenden Schiedspersonen vor.

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre und sie kann bei Wiederwahl mehrfach verlängert werden. Zum Schiedsmann oder zur Schiedsfrau und deren bzw. dessen Stellvertreter oder Stellvertreterin dürfen nur Personen berufen werden, die nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind. Die Wahl erfolgt durch den jeweiligen Ortsrat, bei zusammengelegten Ortsteilen durch den Gemeinderat.

Im Mittelpunkt von Schiedsverfahren steht der Schlichtungsgedanke.

Die Schiedspersonen und deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen entlasten somit die Gerichte. Sie sind zuständig für alle bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten).

Bei den Straftaten „Beleidigung“, „Körperverletzung“, „Sachbeschädigung“, „Hausfriedensbruch“, „Bedrohung“ und „Verletzung des Briefgeheimnisses“ ist eine Schiedsverhandlung vor dem Einreichen einer Privatklage sogar zwingend vorgeschrieben.

Diese Verhandlungen finden oft schon nach wenigen Tagen statt. Über die Hälfte der Fälle werden dabei durch eine rechtsverbindliche Schlichtung beigelegt, so dass die Gerichte nicht mehr bemüht werden müssen und Kosten gespart werden.

Auch bei zivilrechtlichen Streitigkeiten, wie z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten, hilft der Weg zum Schiedsperson bzw. der Stellvertretung oft, den erheblichen Aufwand und die Kosten eines Gerichtsprozesses zu vermeiden.

  • Für den Schiedsbezirk Bohnental wird eine stellvertretende Schiedsperson gesucht.

Wer Interesse an diesem wichtigen Amt hat, kann sich an die Gemeinde Tholey, Telefon: 06853/508-0, E-Mail: gemeinde@tholey.de, wenden.

 Die Kontaktdaten der Schiedspersonen in der Gemeinde Tholey gibt es unter www.bds-saarland.de auf der Internetseite der Landesvereinigung Saarland des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen sowie beim Amtsgericht St. Wendel, Telefon: 06851/908-0, oder bei der Ortspolizeibehörde im Tholeyer Rathaus, Telefon: 06853/508-0.