Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Bohnental“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Scheuern
8. Januar 2026

Bebauungsplan „Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Bohnental“ in der Gemeinde Tholey, Ortsteil Scheuern Bekanntmachung des Beschlusses zur Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes, sowie der Veröffentlichung im Internet und der Auslegung zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 16.12.2025 die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Feuerwehrgerätehaus Löschbezirk Bohnental“ beschlossen hat.

Die Gemeinde Tholey plant im Zuge der Zusammenlegung von Löschbezirken im Bohnental den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf einer Fläche nördlich der Landesstraße L 145. Die bestehenden Feuerwehrgerätehäuser in den Ortsteilen Lindscheid, Überroth und Scheuern entsprechen vor diesem Hintergrund nur noch bedingt den aktuellen Anforderungen (u. a. bezüglich Raum- / Flächenbedarf nach DIN 14092, Vorschriften des Unfallschutzes und der Arbeitssicherheit, Stand der Technik). Ziel ist es, Brandschutz und Feuerwehrversorgung in der Gesamtgemeinde sowie in diesem Fall insbesondere den Feuerwehrstandort Bohnental zu optimieren und zukunftssicher auszurichten. Der neue Standort verfügt über eine sehr gute Verkehrsanbindung ( die vorgegebenen Eintreffradien zur Feuerwehrversorgung werden eingehalten) sowie ausreichend Raum, um erforderliche Stellplätze und Anlagen vollständig innerhalb des Geltungsbereiches zu realisieren.

Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach § 35 BauGB (Außenbereich) Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Daher bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Der Bebauungsplan wird für das Gelände nördlich der Kreuzung zwischen Talbachstraße und L 145 aufgestellt. Das Plangebiet befindet sich am östlichen Ortsausgang von Neipel in Richtung Scheuern. Nördlich befindet sich in ca. 500m Entfernung zudem der Ortsteil Lindscheid.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 2.960 m2.

Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes derzeit noch als Fläche für die Landwirtschaft dar. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche aktuell damit dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplans der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB teilgeändert.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), dem Textteil (Teil B) und der Begründung in der Zeit vom 12.01.2026 bis einschließlich 13.02.2026 auf der Internetseite der Gemeinde (unter www.tholey.de) unter folgendem Pfad: https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene, veröffentlicht und zur Ansicht und zum Herunterladen bereitgehalten werden. Der Inhalt dieser Bekanntmachung ist ebenfalls ins Internet eingestellt.

Die oben genannten Unterlagen können während des oben genannten Zeitraums zusätzlich im Rathaus der Gemeinde, Im Kloster 1, im Besprechungsraum des FB IV Bauen, Wohnen, Umwelt während der folgenden allgemeinen Dienststunden eingesehen werden:

· Montag, Dienstag, Donnerstag: 08.30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 16.00 Uhr

· Mittwoch: 08:30 – 12.00 Uhr und 13.30 – 18:00 Uhr

· Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Veröffentlichung im Internet und öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen elektronisch per E-Mail an die Email-Adresse: bauamt@tholey.de, bei Bedarf auch schriftlich oder zur Niederschrift, vorgebracht werden.

Tholey, 09.01.2026

Andreas Maldener

Der Bürgermeister

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