Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Bereich des Schaumbergturms am 31.12.2025 und 01.01.2026
4. Dezember 2025

Entwicklung der Ortsmitte Theley: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde zurück – Baubeginn für Sommer 2026 geplant

Die Gemeinde Tholey kann einen wichtigen Fortschritt bei der Entwicklung der Ortsmitte in Theley vermelden. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 4. Dezember 2025 die Beschwerde einer Bewohnerin des Ortsteils gegen das geplante Projekt – bestehend aus einem neuen Einkaufsmarkt und einem Neubau für betreutes Wohnen – letztinstanzlich zurückgewiesen. Damit ist das Normenkontrollverfahren mit der Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der Klägerin abgeschlossen und der Weg für die weitere Umsetzung endgültig frei.

Bürgermeister Andreas Maldener zeigt sich sehr zufrieden: „Die Entscheidung aus Leipzig ist ein großer Erfolg für Theley und Ergebnis der intensiven Arbeit vieler Menschen. Das Urteil schafft nun endgültig die notwendige Rechtssicherheit, um dieses zentrale Zukunftsprojekt für Theley endlich umzusetzen. Die Entwicklung der Ortsmitte ist ein wichtiger Baustein für die Versorgung vor Ort und damit für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Die neue Ortsmitte wird Theley nachhaltig stärken. Ich danke meinem gesamten Team, unserem Rechtsbeistand und auch den Investoren für ihre Beharrlichkeit.“

Unmittelbar nach Bekanntgabe der Entscheidung fanden Gespräche des Bürgermeisters mit den Investoren statt. Diese bestätigten, dass sie nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtsim Sommer 2026 mit den Arbeiten in der Ortsmitte starten wollen. Der neue Einkaufsmarkt soll die Nahversorgung im Ortsteil weiter stärken, während der Neubau u.a. für betreute Wohnkonzepte einen wichtigen Beitrag zum Ausbau sozialen Infrastruktur leistet. Die Gemeinde Tholey wird ihrerseits den Bereich des Bachlaufs der Theel aufwerten, um für eine zusätzliche Aufenthaltsqualität zu sorgen.

„Wir sind zuversichtlich, dass das Projekt nun endlich und zügig voranschreitet. Die Entscheidung aus Leipzig gibt allen Beteiligten den Rückenwind, auf den wir so lange gewartet haben“, so Bürgermeister Maldener weiter.

Auch Ortsvorsteher Alexander Besch zeigt sich hocherfreut über die aktuellen Entwicklungen: „Ich freue mich sehr über das endgültige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das nun die Sichtweise der Gemeinde endgültig bestätigt und wir nun endlich in die Umsetzung des Projektes Ortsmitte kommen können. Die Ortsmitte ist für Theley ein Meilenstein – städtebaulich, aber auch emotional. Danke an alle Beteiligten für den langen Atem.“

Hintergrund:

Nachdem die Mitglieder des Tholeyer Gemeinderates in ihrer Februar-Sitzung im Jahr 2023 die notwendige Teiländerung des Flächennutzungsplanes  und die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ortsmitte Theley“ beschlossen hatten, wurde bereits im darauf folgenden März der „Städtebauliche Vertrag zur Umgestaltung der Ortsmitte Theley“ zwischen der Gemeinde Tholey und der Unternehmensgruppe Schenk aus Pirmasens abgeschlossen.

Wie die Unterzeichner, Bürgermeister Andreas Maldener und Investor Manfred Schenk damals erklärten, waren damit die Voraussetzungen geschaffen, um in Theley in zentraler Lage ein Lebensmittel-Einzelhandelsmarkt mit etwa 1200 Quadratmetern Fläche und rund 100 Parkplätzen entstehen zu lassen. Hinzu kommen soll laut damals vorgestellter Planung in einem zweiten Bauabschnitt ein separates Wohngebäude in der Leitzweilerstraße. Dort ist die Schaffung von Wohnungen sowie die Möglichkeit der Unterbringung einer Tagespflegeinrichtung angedacht.

Die Zufahrt zu der neuen Ortsmitte mit dem Markt ist über die Primstalstraße im Bereich der früheren Bäckerei Backes geplant. Hinzu kommen Fußwegeverbindungen über die Unterortstraße sowie die Talstraße und natürlich die notwendigen Parkplätze.

Der Investor beabsichtigte je nach Fortschritt des Verfahrens bereits im Jahr 2023 mit den Bauarbeiten zu beginnen. Im zweiten Quartal 2025 sollte dann die Fertigstellung der Ortsmitte mit den entsprechenden Gebäuden erfolgen.

Es kam aber anders:

Im Oktober 2023, also innerhalb einer gesetzlich vorgesehenen Frist, ging beim Oberverwaltungsgericht des Saarlandes in Saarlouis ein Antrag einer Privatperson aus dem Ortsteil Theley auf Normenkontrolle ein. Die prinzipale Überprüfung eines Bebauungsplans mittels Normenkontrolle nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO stellt eine der Möglichkeiten dar, um die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans einer (endgültigen) gerichtlichen Kontrolle zu unterziehen.

Dieses Verfahren kam am 4. Dezember 2024, also nach über einem Jahr, zu seinem vorläufigen Ende: Denn an diesem Tag teilte das Oberverwaltungsgericht der Gemeinde Tholey mit, dass der von der Privatperson gestellte Normenkontrollantrag unzulässig sei, da der Antragstellerin die gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO erforderliche Antragsbefugnis fehle.

Das Oberverwaltungsgericht hatte also eindeutig zu Gunsten der Gemeinde Tholey entschieden, da die Antragstellerin aus Sicht des Gerichts keine eigene Rechtsverletzung durch den Bebauungsplan hat geltend machen können.

Hierzu fand Anfang November 2024 sogar ein einstündiger Ortstermin des zuständigen Senats in Theley statt. Eine Revision gegen das Urteil wurde vom Oberverwaltungsgericht nicht zugelassen.

Auch die Baugenehmigung für beide Vorhaben durch die Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises St. Wendel lag seit Anfang des Jahres 2024 vor. Trotzdem ging es nicht weiter:

Denn gegen die vom Gericht vorgesehene Nichtzulassung einer Revision konnte die Privatperson aus Theley Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Und genau das hatte sie im Dezember 2024 getan.

„Fast ein Jahr später hat das Leipziger Bundeverwaltungsgericht nun auch diese Beschwerde abgewiesen, so dass der Weg für die neue Ortsmitte nun endlich frei ist. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger fortlaufend über den Projektfortschritt informieren“, so Andreas Maldener.