Zwei kommunalpolitische Ären im Bohnental gehen zu Ende
4. Dezember 2025
Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper im Bereich des Schaumbergturms am 31.12.2025 und 01.01.2026
4. Dezember 2025

Brandschutz: Feuerwerk an Silvester auf dem Schaumberg-Plateau nicht erlaubt

An Silvester ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Schaumberg-Plateau und den darunterliegenden Parkplätzen aus Sicherheitsgründen wie bereits in den vergangenen Jahren verboten.

Grund dafür ist die Gefahr, die durch die brennenden Feuerwerkskörper für die hölzernen Bauteile der Schaumberg Alm sowie der neuen Eventstätte „Mistel“ ausgehen können.

Um Brände und Feuerwehreinsätze zu verhindern, werden darum alle Feuerwerksliebhaber  gebeten, das Schaumberg-Plateau zu meiden.

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