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Driwwer geschwätzt #21: Zwischen Gemeinderat und Praktika – und mit Entscheidungen, die schwer fallen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Jahr 2025 ist weit fortgeschritten, die Zeitumstellung haben wir hinter uns gebracht, der Winter ist im Anmarsch. Für uns in der Gemeindeverwaltung bedeutet diese Zeit, in der das Jahr mit großen Schritten seinem Ende zu rennt, auch immer Hektik: Der Haushaltsplan 2026 will aufgestellt werden. Und das in herausfordernden Zeiten mit sinkenden Einnahmen und steigenden Ausgaben. Auf all diese Herausforderungen und wie wir sie gemeinsam meistern wollen möchte ich aber in der nächsten Ausgabe eingehen, denn am 16. Dezember stehen die Haushaltberatungen im Gemeinderat an.

Schon am vergangenen Dienstag fand aber die vorletzte Gemeinderatssitzung des Jahres 2025 statt. Auf deren maßgebliche Beschlüsse werde ich in dieser Ausgabe eingehen und dabei auch ein schwieriges Thema nicht aussparen: die gesetzlich erforderliche Abrechnung sog. „Sanierungsgebiete“ in den Ortsteilen Hasborn-Dautweiler und Tholey. Ich blicke aber auch zurück auf intensive und freudige Momente während meiner Praktika in unseren vier Kindertagesstätten – die mir sehr viel gegeben und gezeigt haben.

Eine volle Ausgabe also: Los geht’s!

Sitzung des Gemeinderates: Hallensanierung, neue Ansiedlungen, Abwasser und ein neuer Bürgerbus

Am 5. November fand die jüngste Sitzung des Gemeinderates statt, in der die Mitglieder nach Vorberatung durch die Ausschüsse und die Ortsräte insgesamt 31 Tagesordnungspunkte zu beraten hatten. Auf einige Beschlüsse will ich besonders eingehen.

Sanierung der Sanitäranlagen und der Beleuchtung in der Sport- und Kulturhalle Theley

Die Sport- und Kulturhalle in Theley ist die meistgenutzte Halle in unserer Gemeinde – täglicher Schulsport der Grund- und Gemeinschaftsschule, reger Vereinsbetrieb an sieben Tagen die Woche, dazu Konzerte, Theateraufführungen und viele weitere Veranstaltungen. Unter anderem durch diese Dauerbelastung sind einige Bereiche besonders stark belastet, u.a. die Sanitärbereiche und auch die Beleuchtungsanlage. Beides gehen wir nun an!

Für rund 440.000 Euro – davon erhalten wir über Fördermittel 320.000 Euro zurück – werden alle sechs Kabinentrakte samt Duschanlagen vollständig saniert und modernisiert sowie in Teilen barrierefrei hergerichtet. Gleichzeitig wird die Beleuchtungsanlage in den Sanitärbereichen und vor allem in der Sporthalle selbst auf LED-Beleuchtung umgestellt. Das spart Energiekosten, ist wartungsärmer und verbessert gleichzeitig die Ausleuchtung.

Nach diesem wichtigen Schritt in Theley wollen wir auch Jahr für Jahr weitere Sanierungen in unseren übrigen Hallen und Dorfgemeinschaftshäusern vorantreiben. Das geht aber eben nur Schritt für Schritt, auch aufgrund der hohen Kosten.

Bauleitplanverfahren zur „Bauschuttrecyclinganlage Marpinger Weg“

Dass Unternehmen in dieser wirtschaftlich schwierigen und ungewissen Zeit investieren, ist eine Besonderheit. Umso mehr unterstützt die Gemeinde Tholey auch dank des einstimmigen Votums des Gemeinderates – die Errichtung einer Bauschuttrecyclinganlage im Gewerbegebiet Marpinger Weg. Zunächst startet aber das übliche Bauleitplanverfahren, in dem Bürgerinnen und Bürger genauso wie Behörden Stellungnahmen abgeben können.

Was ist geplant: Das Unternehmen Andreas Recktenwald GmbH, das vor einigen Jahren den Weg von Marpingen in die Gemeinde Tholey gefunden hat, will wachsen. So sollen aus den derzeit 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 40 werden, die neben Fuhrbetrieb, Winterdienst und Disposition künftig auch eine Recyclinganlage mit modernsten elektrobetriebenen Brechsystemen betreiben, um aus Bauschutt wiederverwertbare Materialien zu erstellen – für Gewerbe- und Privatabnehmer. Das Projekt wurde bereits mit dem Landesamt für Umwelt und Arbeitsschutz vorbesprochen und von dort wohlwollend gesehen, weil insbesondere der Lärmschutz durch die umliegende Begrünung und eine Einhausung der Anlage gegeben ist. In einem weiteren Schritt will die Firma auch ihren LKW-Fuhrpark elektrifizieren.

Solche unternehmerischen Schritte der kleinen und mittleren Unternehmen sind für uns als Gemeinde Tholey bedeutend, denn sie bilden neben den Großinvestitionen das Fundament unserer Wirtschaft vor Ort, das zeigen auch meine vielen Unternehmensgespräche der vergangenen Wochen. In diesem Fall ist das Bauleitplanverfahren eingeleitet und wir freuen uns auf die nächsten Schritte.

Abwassergebühren – Steigerungen unvermeidlich

6,8 Prozent – so hoch ist der Anstieg des sog. Einheitlichen Verbandsbeitrages des Entsorgungsverbandes Saar (EVS) für das Jahr 2026. Der wird fällig, weil der EVS das überörtliche Kanalsystem und die Kläranlagen für alle saarländischen Gemeinden betreibt. Und auch dort steigen die Kosten: Energiepreise, die nicht sinken wollen, Tarifsteigerungen bei den Löhnen, weniger Wasserverbrauch bei gleichzeitig steigenden Investitionen.

Das wirkt sich auch auf unseren gemeindlichen Abwasserbetrieb aus. Denn die Steigerungen des EVS schlagen auf die Gebühren vor Ort durch. Und auch in den örtlichen Kanalnetzen sind fortwährend Investitionen nötig, denn die Abwasserentsorgung muss funktionieren, Tag für Tag. Nun sollen nach Beschluss des Gemeinderates die Abwassergebühren von 4,01 Euro pro Kubikmeter Wasserverbrauch auf 4,32 Euro angehoben werden. Für den repräsentativen 4-Personen-Haushalt bedeutet das eine Mehrbelastung von rund 56 Euro pro Jahr. Keine schöne Entscheidung, aber eine, die zur Sicherung unserer Infrastruktur von den Hausanschlüssen bis hin zur Kläranlage unerlässlich ist.

Ein neuer Bürgerbus – mehr Komfort und Sicherheit für das Erfolgsprojekt

Diese Woche hat der Saarländische Rundfunk erneut unseren „Bürgerbus“ besucht und damit eines der vielen besonderen ehrenamtlichen Projekte unserer Gemeinde. Denn trotz Auslaufens der Förderung dieses Pilotprojekts hat der Gemeinderat bereits im vergangenen Jahr entschieden, den Bürgerbus weiterfahren zu lassen. Und so leisten die Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler am Telefon und hinter dem Steuer weit mehr als 1.000 Fahrten pro Jahr – zum Einkaufen, zum Arzt, zu Veranstaltungen für Seniorinnen und Senioren in der Gemeinde und vieles mehr. Deswegen sage ich DANKE an das gesamte Bürgerbus-Team!

Und um Komfort und Sicherheit weiter zu erhöhen, erhält das Team Anfang des Jahres auch ein neues Gefährt, einen Nissan Primastar. Der wird u.a. mit Einstiegshilfe ausgestattet sein und dadurch neben mehr Komfort vor allem auch mehr Sicherheit bieten. Das ist ein klares Bekenntnis auch des Gemeinderates zu diesem fantastischen Projekt!

Bürgermeister-Praktikum in den Kitas – eine besondere Zeit

Die Gemeinde Tholey ist ein Arbeitgeber mit mittlerweile mehr als 200 Menschen in den verschiedensten Beschäftigungsverhältnissen. Darunter über 100 Erzieherinnen und Erzieher, pädagogische Fachkräfte und Hauswirtschaftskräfte. Die vier Kindertagesstätten in Sotzweiler, Theley, Tholey und Überroth-Niederhofen machen also einen bedeutenden Teil unseres „Teams Gemeinde Tholey“ aus und täglich sind auch Entscheidungen zu treffen, die Auswirkungen auf die Arbeit vor Ort haben können.

Für mich war das Grund genug, mir vier Tage Zeit zu nehmen, um in jeder unserer Kitas ein „Praktikum“ zu machen – vier Tage sozusagen in Krippengruppen, im Regelkindergarten, beim Mittagessen oder einfacher: mittendrin im Kita-Alltag, Teil des Teams.

Die Eindrücke, die ich dabei sammeln durfte, sind vielfältig, bereichernd und haben mir erneut gezeigt, mit welchem Engagement, welcher Herzlichkeit und welchem Teamgeist in unseren Kitas gearbeitet wird. Und das in einem nicht immer leichten Umfeld: Hohe Erwartungen an die tägliche Arbeit, Krankheitswellen, sich verändernde gesetzliche Regelungen und vieles mehr machen diesen Job herausfordernd. Zwischen Bauklötzen, Bilderbüchern und Mittagessen habe ich jedenfalls erlebt, was es bedeutet, Tag für Tag Verantwortung zu tragen, Herz zu zeigen und als Team füreinander da zu sein.

Denn schon beim Betreten der ersten Einrichtung war klar: Hier zählt Gemeinschaft. Überall wurde ich offen empfangen, mit einem Lächeln begrüßt – und plötzlich war ich mittendrin. Ob beim Vorlesen, Spielen oder beim gemeinsamen Aufräumen – die Kinder haben mich einfach „mitarbeiten“ lassen, als wäre es das Normalste der Welt. Diese Offenheit und Herzlichkeit haben mich tief beeindruckt.

Diese Tage haben mir nicht nur viele schöne Momente geschenkt, sondern auch wertvolle Einblicke ermöglicht. Ich durfte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sprechen – über Freude und Erfolge, aber auch über Belastungen und Herausforderungen. All das hat mir geholfen, den Alltag in unseren Einrichtungen noch besser zu verstehen.

Wenn ich künftig über unsere Kitas spreche oder Entscheidungen treffe, tue ich das mit einem noch klareren Blick – und vor allem mit großem Respekt vor der Arbeit, die dort tagtäglich geleistet wird.

Darum möchte ich an dieser Stelle einfach einmal Danke sagen:

  • Danke an alle Teams in unseren Kindertageseinrichtungen für ihre Offenheit, ihre Herzlichkeit und ihr enormes Engagement.
  • Danke für die vielen Gespräche, Anregungen und ehrlichen Worte.
  • Und Danke für die wunderbaren Momente, die ich miterleben durfte – vom Kinderlachen bis zum gemeinsamen Aufräumen nach dem Basteln.

Mein Fazit: Ich bin stolz auf das, was in unseren Kitas geleistet wird – Tag für Tag, oft im Hintergrund, aber mit riesiger Wirkung für die Zukunft unserer Kinder. Unsere Kitas sind Orte voller Leben, Herz und Zusammenhalt – und darauf können wir in Tholey wirklich stolz sein.

Und für mich steht fest: Das war nicht mein letztes Praktikum, nicht nur in den Kitas, sondern auch an anderen Stellen in unserem großen Team. Ich möchte auch im kommenden Jahr wieder mitarbeiten – nicht als Besucher, sondern als Teil des Teams.

Abrechnung von Sanierungsgebieten – eine schwierige, weil folgenreiche Notwendigkeit

Dieser Tage haben einige Hundert Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken in Hasborn-Dautweiler und Tholey Anhörungsschreiben der Gemeinde Tholey erhalten. In diesen Schreiben geht es um die Erhebung sog. „Ausgleichsbeiträge“ in Sanierungsgebieten. Ein hochkomplexes Thema, das für die Grundstücksbesitzer leider nicht ohne finanzielle Konsequenzen bleibt. Auch deswegen will ich die Hintergründe an dieser Stelle offen und transparent erläutern.

Was sind Sanierungsgebiete und wozu dienen sie?

Viele Gemeinden im Saarland – darunter auch die Gemeinde Tholey – haben Ende der 80er Jahre die Einrichtung von förmlichen Sanierungsgebieten beschlossen. Wenn eine Gemeinde ein solches förmliches Sanierungsgebiet festlegt, sollen in diesem Bereich städtebauliche Missstände beseitigt und die Lebens- und Wohnqualität verbessert werden. Die Grundlagen hierfür befinden sich im Baugesetzbuch (BauGB).

Im Verlaufe der Sanierungsmaßnahmen über die vergangenen Jahrzehnte hinweg wurden in Hasborn-Dautweiler und Tholey wesentliche Zielsetzungen der Sanierung erreicht. Zur Verbesserung und Attraktivierung des öffentlichen Raumes wurden durch die Gemeinde Tholey u.a. die folgenden städtebaulichen Maßnahmen durchgeführt:

  • Ankauf und Abbruch verschiedener Grundstücke und Gebäude als vorbereitende Maßnahmen.
  • Neugestaltung der Ortsmitte und des Festplatzes, Modernisierung und Instandsetzung öffentlicher Gebäude (Rathaus und Turnhalle) sowie des Abtgebäudes in Tholey,
  • Modernisierung und Instandsetzung des alten Rathauses sowie der Turnhalle, Neugestaltung des Marktplatzes und Neugestaltung des Brühlparks und des Schulumfeldes in Hasborn-Dautweiler,
  • Sanierung und teilweise Neuordnung der technischen Infrastruktur (z. B. Wasser-, Abwasser- und Stromleitungen,
  • Aufwertung öffentlicher Grün- und Freiflächen.

Der Gemeinde Tholey wurden Fördermittel des Bundes und Landes zur Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Sanierungsgebiet gewährt. Die Förderung erfolgte im Bundes- und Landesprogramm der Städtebauförderung, Programmbereich „Städtebauliche Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen“ im Rahmen der städtebaulichen Gesamtmaßnahme „Ortszentrum Tholey“.

Was bedeutet Abrechnung der Sanierungsgebiete und wie geht das?

Nach den §§ 154 ff. BauGB ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, nach Abschluss der Sanierung das Verfahren abzurechnen. Dabei wird ermittelt, in welchem Umfang die Grundstücke im Sanierungsgebiet durch die städtebaulichen Maßnahmen an Wert gewonnen haben. Die Abrechnung dient also dazu,

  • den Erfolg der Sanierung nachvollziehbar zu dokumentieren,
  • eine faire Kostenverteilung zwischen der Allgemeinheit (Steuermitteln) und den privaten Eigentümerinnen und Eigentümern sicherzustellen und
  • das Sanierungsverfahren ordnungsgemäß abzuschließen.

Der Ausgleichsbetrag ist dabei kein willkürlicher Beitrag, sondern beruht auf einer sachgerechten Bewertung. Für jedes Grundstück wird der Bodenwert vor Beginn der Sanierung (sogenannter Anfangswert) und der Bodenwert nach Abschluss der Sanierung (Endwert) festgestellt.

Die Differenz zwischen diesen beiden Werten ist die sanierungsbedingte Bodenwertsteigerung – also der Wertzuwachs, der sich durch die öffentlichen Maßnahmen ergeben hat. Der zu zahlende Ausgleichsbetrag orientiert sich letztlich an dieser Wertsteigerung. Er soll den Anteil des Grundstückseigentümers an der durch öffentliche Mittel ermöglichten Aufwertung widerspiegeln. Die konkrete Höhe wird nach einheitlichen Bewertungsverfahren berechnet und in einem Bescheid festgesetzt. Diese Ausgleichsbeträge belaufen sich in den betroffenen Fällen in Hasborn-Dautweiler und Tholey auf wenige Euro bis hin zu mehreren tausend Euro pro betroffenes Grundstück.

Dass eine Abrechnung erfolgen darf bzw. muss, ergibt sich im Übrigen auch aus dem Grundbuch. Denn während der Dauer eines förmlichen Sanierungsverfahrens wird bei allen betroffenen Grundstücken ein Sanierungsvermerk in das Grundbuch eingetragen (§ 143 Abs. 2 BauGB). Der Sanierungsvermerk bleibt solange bestehen, bis die Sanierung offiziell beendet. Er wird also auch an Käufer von Grundstücken bzw. Häusern in diesem Gebiet übertragen. Erst nach dem Abschluss und der formellen Aufhebung des Sanierungsgebiets wird der Vermerk im Grundbuch wieder gelöscht – dann bestehen keine sanierungsrechtlichen Beschränkungen mehr.

Hätte die Gemeinde andere Möglichkeiten gehabt, um nicht abzurechnen?

In den vorliegenden Fällen nicht. Grundsätzlich gilt: Nicht in jedem Sanierungsgebiet führen die Maßnahmen zu einer spürbaren Bodenwertsteigerung. Wenn der sanierungsbedingte Mehrwert für die Grundstücke gering oder kaum nachweisbar ist, kann die Gemeinde nach Abstimmung mit den Fördermittelgebern (also dem Land oder Bund) entscheiden, keine individuelle Abrechnung vorzunehmen. Man spricht dann von einem Abschluss nach der sogenannten „Bagatellgrenze“.

Diese Regelung soll verhindern, dass der Verwaltungsaufwand einer detaillierten Wertermittlung und Beitragsfestsetzung in keinem angemessenen Verhältnis zum finanziellen Ergebnis steht.

Nach Bewertung durch den zuständigen Gutachter, Herrn Dr. Unbehau, Berlin, liegen in den Sanierungsgebieten Hasborn-Dautweiler und Tholey keine sog. Bagatellfälle vor. Aus seiner Sicht ist damit die Erhebung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge gemäß § 154 BauGB grundsätzlich erforderlich, da den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern erhebliche sanierungsbedingte Bodenwertsteigerungen entstanden seien. Die Gemeinde Tholey hat hier bis zuletzt versucht, anderweitig zu argumentieren.

Jedoch bestehen weiterhin (verfassungs-)rechtliche Unsicherheiten hinsichtlich der tatsächlichen Erhebung dieser Beiträge. Da es aus Sicht der Gemeindeverwaltung sowie aus Sicht unseres Rechtsbeistandes also juristisch zweifelhaft erscheint, ob und in welcher Höhe die Ausgleichsbeträge förderrechtlich bzw. beitragsrechtlich berücksichtigungsfähig sind, soll nach Erhalt der offiziellen Bescheide des zuständigen Ministeriums zur formellen Abrechnung der Sanierungsgebiete zwischen Land und Kommune der Klageweg bestritten werden.

Eine Erhebung gegenüber den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern muss dennoch erfolgen. Denn ungeachtet der derzeit noch bestehenden verfassungsrechtlichen Unsicherheiten hinsichtlich der landesrechtlichen Regelungen zur Erhebung von Ausgleichsbeträgen gemäß § 154 BauGB ist die Gemeinde zur Durchführung des beitragsrechtlichen Verfahrens verpflichtet. Eine Verjährung würde zum 31. Dezember 2025 eintreten, deren Inkaufnahme wiederum haftungsrechtliche Fragestellungen auch für mich selbst zur Folge hätte.

Fazit – eine Notwendigkeit, die dennoch nicht leichtfällt

Mit dem Versand der Anhörungsbriefe und zum späteren Zeitpunkt der Abrechnungsbescheide hat sich niemand in unserer Verwaltung leichtgetan – denn die Rückzahlungen treffen Privatpersonen genauso wie ansässige Betriebe. Auch mir hat dieser Weg viele schwierige Momente bereitet, er ist belastend. Letztlich aber sind auch wir an Recht und Gesetz gebunden und ein Unterlassen der Abrechnungen, für die es klare Rechtsgrundlagen gibt, hätte auch rechtliche Folgen für die Kolleginnen und Kollegen und mich selbst. Nichtsdestotrotz haben wir bis zuletzt versucht und werden auch weiter über den Klageweg versuchen, die Belastungen für Einzelne so gering wie möglich zu halten.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

dass Entscheidungen der Verwaltung nicht immer auf breite Zustimmung stoßen können, dürfte diese Ausgabe eindrücklich gezeigt haben. Aber genauso wurde hoffentlich deutlich, warum genau solche Entscheidungen manchmal leider erforderlich sind. Seien es wie in diesem Fall rechtliche Aspekte oder aber auch andere Gründe – mir geht es darum, neben den schönen und richtungsweisenden Momenten für unsere Gemeinde auch diese unangenehmen und schwierigen Aspekte gegenüber Ihnen, den Bürgerinnen und Bürgern zu erläutern. Denn nur mit Transparenz werden Themen verständlicher und nachvollziehbarer. Deswegen schreibe ich diese Kolumne.

Sollten Sie zu diesen oder aber zu anderen Themen Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich und mein Team im Rathaus zu kontaktieren oder mir auch ein Feedback zu geben – per Mail, in den sozialen Medien oder direkt im Rathaus.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen eine hoffentlich erfolgreiche Zeit.

Bis zum nächsten Mal bei „Driwwer geschwätzt“ – dann im Dezember mit allen Informationen zum Haushalt 2026.

 

Herzliche Grüße

 

Ihr Andreas Maldener