Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die Sommerferien sind bereits seit einigen Wochen vorüber und der Sommer scheint im Saarland so allmählich auch Auszug zu halten. Umso mehr hoffe ich, dass Sie alle die Ferienzeit genießen konnten, ob nun im Urlaub oder hier bei uns vor Ort.
Ganz besonders erwähnen möchte ich an dieser Stelle unser Team des GenerationenBüros der Gemeinde Tholey um Marina Klein und Sarah Schmidtke (und in der Vorbereitung auch an unseren ehemaligen Freiwilligendienstleistenden Marvin Stein), die auch in den zurückliegenden Sommerferien ein tolles und vielfältiges Ferienprogramm auf die Beine gestellt haben. Sei es das neu ins Leben gerufene Wildniscamp (hier auch Danke an das Team der Wildnispädagogen um Gabriel Wern und Dennis Warken sowie der tatkräftigen Unterstützung der zukünftigen Wildnispädagogin Veronika Deichmann) oder die ganz sichtbare Verschönerung der Mauer an der Grundschule in Theley durch einen Graffiti-Workshop – das Ferienprogramm macht einfach Spaß! Und nach den Ferien geht es weiter mit einem Jahresprogramm für alle Menschen. Fahrten, Digitalcafé, Workshops. So geht Generationenarbeit. Danke an mein Team des GenerationenBüros und alle Partnerinnen und Partner!
In den Sommerferien wurde aber auch natürlich weiter an den Themen gearbeitet, die uns in der Gemeinde Tholey beschäftigen. Heute will ich daher auf zwei Bereiche eingehen: Auf solche Themen, die unlängst den Gemeinderat beschäftigt haben (darunter Windkraft und das neue Feuerwehrgerätehaus im Bohnental) und auf solche, bei denen es aktuell leider weniger Entwicklungen gibt, v.a. mit Blick auf die geplanten Baugebiete und die Gründe für die Dauer dieser Prozesse.
Sitzung des Gemeinderates: Windkraft und ein Feuerwehrhaus für das Bohnental
Am 9. September fand die jüngste Sitzung des Gemeinderates statt, in der die Mitglieder nach Vorberatung durch die Ausschüsse und die Ortsräte wieder eine umfangreiche Tagesordnung zu beraten hatten. Auf zwei Beschlüsse will ich besonders eingehen:
Windkraft – Fortschreibung des Flächennutzungsplans
Das Thema Windkraft ist eines, das polarisiert. Während einige die Windenergieanlagen als den zentralen Motor der Energiewende bezeichnen, empfinden andere die Anlagen als störend, als „Ungetüme“. Unabhängig dieses subjektiven Empfindens gibt es aber wichtige objektive Gründe, weswegen der Gemeinderat das Thema beraten hat und am Ende den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Windkraft zugestimmt hat.
Denn die saarländische Landesregierung hat mit dem Saarländischen Flächenzielgesetz (SFZG) auf die Bundesvorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) reagiert, in dem den saarländischen Kommunen pro Stadt bzw. Gemeinde auf Basis einer sog. „Potentialstudie“ eigene Ziele zugewiesen werden, um bis 2030 2 Prozent der gesamten saarländischen Landesfläche für Windenergieanlagen auszuweisen.
Die Gemeinde Tholey hat bereits 2014 Gebiete für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan ausgewiesen. Diese Flächen reichen aber nicht aus, um die vom Land vorgegeben Ziele zu erreichen. Denn demnach müssen in unserer Gemeinde bis 31.12.2027 1,65% und bis 31.12.2030 3,01% der Gemeindefläche bzw. ca. 173 ha für Windenergie ausgewiesen werden. Als Hinweis: Im nördlichen Saarland müssen prozentual gesprochen deutlich mehr Flächen ausgewiesen werden als zum Beispiel im Süden unseres Bundeslandes.
Um genau diese Ziele des SFZG als Gemeinde zu erreichen, ist die Fortschreibung des sachlichen Teilflächennutzungsplanes „Windenergie“ gem. § 5 Abs. 2b BauGB erforderlich. Würde das nicht gelingen, wäre die Folge ein möglicher Wildwuchs an Windrädern in der Gemeinde. Denn werden die Flächenziele nicht erreicht, gelten Windenergieanlagen als sog. „privilegierte Vorhaben“. Öffentliche Interessen wie Umweltschutz, Sicht- oder Lärmbeeinträchtigungen könnten dann nicht mehr angebracht werden. Deswegen müssen wir handeln!
Das Schwierige an dieser Aufgabe, die wir gemeinsam mit einem Planungsbüro angegangen sind: Bedenkt man die dichte Besiedlung unserer Gemeinde und die damit einhergehenden Abstände von Windenergieanlagen zur Wohnbebauung, die Topografie, Aspekte des Natur- und Umweltschutzes und viele weitere Punkte aus der „Potentialstudie“ (z.B. die Bedeutung des Segelflugplatzes in Marpingen), bleiben zur Erreichung der Ziele in unserer Gemeinde nicht viele Optionen. Der Handlungsspielraum der Gemeinde ist eng, sehr eng!
Am Ende hat der Gemeinderat nun in einem ersten Schritt elf solcher „Konzentrationszonen“ für Windenergieanlagen beschlossen. Neben der teilweisen Ausdehnung der bisherigen Zonen wurden auch neue hinzugefügt, u.a. im Bereich der „Langheck“ zwischen Lindscheid und Überroth-Niederhofen sowie im Bereich des Mühlbachtals zwischen Hasborn-Dautweiler und Theley. Diese Windkraftzonen im Detail zu beschreiben, würde den Rahmen dieses Beitrags sprengen. Wie bei jeder sog. „Bauleitplanung“ ist es aber auch in diesem Fall so, dass sämtliche Planunterlagen in den kommenden Wochen öffentlich ausgelegt werden um im Rathaus von Jedermann eingesehen werden können, damit Bedenken geäußert werden können, die wir dann im weiteren Verfahren berücksichtigen können.
Dieses Recht steht jeder Bürgerin und jedem Bürger zu. Davon Gebrauch zu machen, ist eine Einladung, die ich immer wieder ausspreche. Denn auch das ist eine wichtige Form der Beteiligung in unserer Gesellschaft – und das bei einem wahrlich schwierigen Thema.
Feuerwehrgerätehaus Bohnental – Ein Tal, eine Wehr, eine Heimat
Im März 2024 war es soweit: Die bisherigen Löschbezirke Lindscheid, Scheuern-Neipel und Überroth-Niederhofen schlossen sich zu einem Löschbezirk Bohnental zusammen. Eine Seltenheit, auf die die Feuerwehrfrauen und -männer noch heute stolz sein können. Schon bei den Vorgesprächen zu diesem bedeutenden Schritt war klar, dass der neue Löschbezirk auch eine neue Heimat brauchen wird, nämlich ein zweckmäßiges Gebäude, in dem die Fahrzeuge der drei Löschbezirke genauso wie das Personal zukunftsfähig untergebracht werden kann.
Ein erster wichtiger Schritt genau dafür ist nun getan: Denn der Gemeinderat hat einstimmig beschlossen, dass der Standort des künftigen Feuerwehrgerätehauses an der sog. „Sawwelkaul“, am Verbindungsweg zwischen Neipel und Lindscheid bzw. Scheuern liegen soll. Gleichzeitig hat der Rat mich ermächtigt, den dafür erforderlichen Grunderwerb mit den bisherigen Eigentümerinnen und Eigentümern zu verhandeln und das Bauleitplanverfahren zu starten, um Baurecht auf dieser Fläche zu erhalten.
Während dieses Verfahren läuft, wird die Gemeindeverwaltung gemeinsam mit der Löschbezirksführung in einem nächsten Schritt zusammen mit einem Planungsbüro die genauen Bedarfe besprechen und die Machbarkeitsstudie für das Gebäude zur Abstimmung im Gemeinderat vorbereiten. Ein Baubeginn kann natürlich erst erfolgen, wenn all diese Schritte abgeschlossen sind und auch der Neubau der Atemschutzwerksatt in Hasborn-Dautweiler im Laufe des Jahres 2026 abgeschlossen sein soll. Hier schreiten die Arbeiten zügig voran. In der Zwischenzeit wird der neue Löschbezirk weiter von drei Standorten aus arbeiten – und dabei auch noch Zuwachs durch ein neues Fahrzeug bekommen, das derzeit ebenfalls in Planung ist.
Was klar erkennbar ist: Der Spruch „Ein Tal, eine Wehr, eine Heimat“ wird immer konkreter und hoffentlich bald auch zur Realität.
Alle weiteren Beschlüsse des Gemeinderates finden Sie übrigens nächste Woche auch in den Tholeyer Nachrichten.
Schwierige Projekte – warum es manchmal länger dauert
Während die beiden Beschlüsse des Gemeinderates zeigen, dass es an einigen Stellen in großen Schritten vorangeht, zeigen zwei andere Beispiele, warum manche Projekte nicht so schnell voranschreiten, wie ich selbst, aber auch viele Bürgerinnen und Bürger es sich womöglich wünschen würden.
Das Thema Einkaufsmarkt Theley ist bekannt: Hier warten wir leider noch immer auf eine letztinstanzliche Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig, nachdem eine Privatperson aus dem Umfeld des geplanten Neubaus gegen den Bebauungsplan geklagt hatte. Immerhin konnte der Gemeinderat in dieser Woche beschließen, dass der Bereich der Leitzweiler Straße nun zeitnah veräußert werden kann, damit der Projektierer dort mit dem Abriss des Bestandsgebäudes und dem Neubau eines Wohn- und Betreuungsprojekts starten kann.
Wohngebiet Schaumbergblick – Archäologische Funde
An anderer Stelle in Theley, nämlich im Wohngebiet Schaumbergblick, warten wir auf diesen Start leider noch. Der Grund dürfte bekannt sein: Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens hatte das Saarländische Landesdenkmalamt (LDA) seine Zustimmung zum geplanten Wohngebiet von der Durchführung von Erkundungsgrabungen abhängig gemacht, da man dort archäologische Funde vermutete.
Aber warum kann das LDA so etwas? Kurz gesagt: Das Landesdenkmalamt darf in Bauleitplanverfahren genau solche Einwände erheben, weil es gesetzlich verpflichtet ist, die Belange des Denkmalschutzes in diesen Verfahren einzubringen. Nur so können archäologische Denkmäler rechtzeitig berücksichtigt und vor Zerstörung durch Baumaßnahmen bewahrt werden.
Und das Landesdenkmalamt sollte Recht behalten: In einem ersten Grabungszeitraum vom 24.10.2204 bis 29.11.2024 wurden im geplanten Neubaugebiet „Schaumbergblick“ in Theley insgesamt acht römische Brandgräber untersucht und ausgegraben. Aufgrund dieser Befundlage hat das LDA entschieden, dass die Fläche weiter untersucht werden muss, wodurch nach Besserung der Witterung und der Bodenverhältnisse im Juli 2025 weitere Gräber und Funde entdeckt wurden, sodass derzeit insgesamt 17 solcher Funde vorliegen. Diese müssen freigelegt, geborgen und dem Landesdenkmalamt überstellt werden.
Wie geht es nun weiter? Wir erwarten noch im September den vorläufigen Abschlussbericht des von der Gemeinde beauftragten Unternehmens, der dann auch dem Landesdenkmalamt zugeleitet werden wird. Unser klares Ziel ist es, unmittelbar danach von den Denkmalschützern eine Freigabe für die geplanten Bauarbeiten zum Wohngebiet zu erhalten. Denn diese ist für das weitere Verfahren wie gesagt unerlässlich.
Gleichzeitig werden wir, wenn die Grabungen nun zeitnah abgeschlossen sind, die Bevölkerung auch zu einer Informationsveranstaltung gemeinsam mit den Archäologen und dem Landesdenkmalamt einladen, um transparent und im Detail darzulegen, welche Funde aufgetreten sind und warum all das am Ende zu den bekannten Verzögerungen geführt hat.
Für mich selbst wie für viele andere ist diese Situation sicherlich unbefriedigend, aber mir ist es ebenso wichtig, genau diese Hintergründe offen und deutlich anzusprechen – in der klaren Hoffnung, bald auch an dieser Stelle echte Fortschritte präsentieren zu können.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
diese Ausgabe von „Driwwer geschwätzt“ hatte beides – Projekte, bei denen wir echte Fortschritte sehen und eben auch solche, bei denen es aus de genannten Gründen stockt. Auch das gehört zur täglichen Arbeit in einer Gemeinde mit dazu. Auch wenn ich zugeben muss, dass ich mir an mancher Stelle mehr Geschwindigkeit oder auch Entscheidungsfreude so mancher Behörden wünschen würde, gilt es in einem Rechtsstaat wie unserem, all diese Aspekte und Beweggründe ernst zu nehmen.
Umso wichtiger ist es mir aber, Ihnen und damit allen Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gemeinde zu erklären, wo die Gründe liegen, wenn Dinge nicht so vorangehen, wie wir uns alle das wünschen würden. Das ist ein elementarer Teil meiner täglichen Arbeit. Umso mehr hoffe ich, dass auch diese Ausgabe wieder dazu beigetragen hat, detaillierter über die Geschehnisse in unserer Gemeinde zu informieren.
Sollten Sie zu diesen oder aber zu anderen Themen Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich und mein Team im Rathaus zu kontaktieren oder mir auch ein Feedback zu geben – per Mail, in den sozialen Medien oder direkt im Rathaus.
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und uns allen ein schönes Wochenende und eine hoffentlich erfolgreiche Zeit in dieser zweiten Hälfte dieses Jahres 2025.
Bis zum nächsten Mal bei „Driwwer geschwätzt“.
Herzliche Grüße
Ihr Andreas Maldener