Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 28.05.2025 die Einleitung des Verfahrens zur 8. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ im beschleunigten Verfahren beschlossen hat.
Die Gemeinde Tholey ist angesichts des demografischen Wandels bestrebt, geeignete Angebote und Flächen für seniorengerechtes Wohnen zu schaffen. Vor diesem Hintergrund soll im Gemeindeteil Tholey auf einer bislang unbebauten innerörtlichen Potenzialfläche, südlich der Verlängerung der Dr.-Adenauer-Straße und angrenzend zum örtlichen Standort der Freiwilligen Feuerwehr, eine Seniorenresidenz errichtet werden.
Aktuell beurteilt sich die planungsrechtliche Zulässigkeit nach dem Bebauungsplan „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ (2002) sowie dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage Dr. Adenauer Straße“ (7. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“; 2017). Danach ist die Planung nicht realisierungsfähig. Es bedarf daher der 8. Teiländerung des Bebauungsplanes.
Die 8. Teiländerung bezieht sich dabei räumlich auf den Bereich zwischen der Dr. Adenauer Straße (östlich) und „Zum Klosterbühl“ (westlich). Nördlich verläuft eine Erschließungsstraße, die ebenfalls zur Dr. Adenauer Straße zählt, ebenso befindet sich dort das Gebäude der Freiwilligen Feuerwehr (Löschbezirk Tholey). Östlich endet das Plangebiet an der bestehenden Bebauung inkl. Gartenflächen der Dr. Adenauer Straße, westlich wiederum am dort verlaufenden Fußweg, der vom Mauritiusring im Süden bis zum nördlich gelegenen Rathausplatz führt. Südlich verläuft die Geltungsbereichsgrenze entlang der derzeitigen Grundstücksgrenzen im Bereich der Freifläche, südwestlich wird sie teilweise durch bestehende Gehölzstrukturen definiert.
Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 0,6 ha.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a i. V. m. § 13 BauGB teilgeändert.
Dieser Bebauungsplan ersetzt in seinem Geltungsbereich den bestehenden Bebauungsplan „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“ aus dem Jahr 2002 sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Wohnanlage Dr. Adenauer Straße“ (7. Teiländerung des Bebauungsplanes „Südlich der Trierer Straße – Sporstraße“) aus dem Jahr 2017.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan von 2001 stellt das Plangebiet derzeit noch überwiegend als eine geplante gemischte Baufläche bzw. geplante Wohnbaufläche sowie eine Fläche für die Landwirtschaft dar. Rechtswirksame FNP-Teiländerungen in diesem Bereich sind entsprechend zu berücksichtigen. Der vorliegende Bebauungsplan widerspräche damit aktuell dem Entwicklungsgebot gem. § 8 Abs. 2 BauGB, wonach Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind. Aus diesem Grund wird der Flächennutzungsplan gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Bebauungsplan erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren teilgeändert zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Tholey, 20.06.2025
Andreas Maldener
Bürgermeister
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