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Spendenaktion für Hochwasser-Betroffene im Landkreis

Das Hochwasser hat auch im Landkreis Sankt für Chaos und Zerstörung gesorgt. Noch ist das Ausmaß der Schäden nicht vollends absehbar. Um den Betroffenen zu helfen, hat der Landkreis Sankt Wendel nun eine Spendenaktion gestartet. Unter dem Motto „Zusammenhalt und Solidarität – Hochwasserschäden im Landkreis Sankt Wendel“ läuft diese auf dem in Kooperation mit betterplace.org betriebenen Spendenportal der Kreissparkasse St. Wendel. Erreichbar unter: https://www.wirwunder.de/projects/137928. Die Aktion läuft bis Sonntag, 2. Juni.

Darüber hinaus wird die Kreissparkasse St. Wendel die Solidarität der Spenderinnen und Spender mit einer Verdopplungsaktion zusätzlich belohnen. Hierfür stellt sie einen Betrag von 20.000 Euro zur Verfügung. Im Spendenzeitraum wird jede Spende bis zu einem Betrag von 500 Euro verdoppelt, bis das bereitgestellte Spendenbudget von 20.000 Euro aufgebraucht ist. „Wir wollen damit den besonders betroffenen Menschen direkt helfen. Denen, die wirtschaftlichen Schäden erlitten haben und deren private und berufliche Existenz durch die Flut vernichtet sind“, erklärt Dirk Hoffmann. Deshalb hoffe man auch, dass möglichst viele Bürgerinnen und Bürger diese Aktion kräftig teilen und verbreiten, damit schnell und unbürokratisch geholfen werden kann.“

„Das gespendete Geld wird zu 100 Prozent dort ankommen, wo es wirklich gebraucht wird. Solidarität und Zusammenhalt zeichnen uns im Sankt Wendeler Land schließlich aus! Es freut mich, dass die Kreisparkasse mit ihrem Beitrag den in den vergangenen Tagen schon sichtbaren starke Zusammenhalt in der Region weiter stärken will“, lobt Landrat Udo Recktenwald diese Aktivierungsaktionen.

Das Spendengeld der Aktion „Zusammenhalt und Solidarität – Hochwasserschäden im Landkreis Sankt Wendel“ soll nach Ablauf der Spendenfrist an Betroffene verteilt werden, bei denen die Schadenssumme über 1000 Euro liegt. Dies stockt somit die staatliche Soforthilfe auf, die bis zu 1000 Euro beträgt. Ein Formular, um Spendengelder zu beantragen, ist über die jeweiligen Rathäuser erhältlich.