TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „TANNENWEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL LINDSCHEID
22. Dezember 2023
TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „DORFER WEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL NEIPEL
22. Dezember 2023

TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES IM BEREICH DER WOHNBAURESERVEFLÄCHE „DORFER WEG“ IN DER GEMEINDE THOLEY, ORTSTEIL NEIPEL

BEKANNTMACHUNG DES BESCHLUSSES
ZUR EINLEITUNG DES VERFAHRENS

Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 12.12.2023 die Einleitung des Verfahrens zur Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Wohnbaureservefläche „Dorfer Weg“ gefasst hat.

Gegenstand der Teiländerung des Flächennutzungsplanes ist die Darstellung einer Grünfläche und einer Fläche für die Landwirtschaft, um die derzeit als geplante Wohnbaufläche ausgewiesene Fläche, auch aus Gründen der Flächenverfügbarkeit, zurückzunehmen. Sie verhindert derzeit, aufgrund der weiteren Flächenanrechnung zur Wohneinheitenbilanz der Gemeinde, die langfristige Entwicklung anderer Wohngebiete in der Gemeinde Tholey und dem Ortsteil Neipel.

Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches der Teiländerung des Flächennutzungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,4 ha.

Im Rahmen der Teiländerung des Flächennutzungsplanes wird eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt und ein Umweltbericht gem. § 2a BauGB erstellt. Der Umweltbericht gem. § 2a BauGB wird nach Abschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 3 Abs. 1 BauGB, § 4 Abs. 1 BauGB und § 2 Abs. 2 BauGB fertiggestellt.

Die BürgerInnen werden gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet; hierauf wird in gesonderter Bekanntmachung hingewiesen.

Tholey, 22.12.2023

Andreas Maldener

Bürgermeister

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