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Aus dem Gemeinderat

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 15. November 2023 Folgendes beschlossen:

Auftragsvergabe für die Durchführung der Ersatzvornahme im Ortsteil Lindscheid im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau in der Gemeinde Tholey

Der Gemeinderat hat  den Auftrag für die Durchführung der Ersatzvornahme in Lindscheid im Zusammenhang mit dem Glasfaserausbau an die mindestbietende Firma dittgen Bauunternehmen GmbH, Schmelz, zum Angebotspreis in Höhe von 34.457,46 € brutto zu vergeben. Die Kosten für die Wiederherstellung der Asphaltflächen, welche im Zuge des Glasfaserausbaus aufgebrochen wurden, sind von der Deutschen Glasfaser zu tragen.

Hintergund: Im Zuge des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Deutsche Glasfaser Wholesale GmbH wurde seitens des Versorgungsunternehmens die Durchführung der Bauleistung an die Geodesia Deutschland GmbH vergeben, welche ihrerseits die Niederlassung Geodesia Rheinland-Pfalz GmbH beauftragt hatte. Auf Grund massiver Mängel und Verstöße gegen den Zustimmungsbescheid der Gemeinde Tholey zum Ausbau sowie der Nichteinhaltung von Absprachen wurde der Geodesia Rheinland-Pfalz GmbH eine weitere Bautätigkeit untersagt.

Zwischenzeitlich hat die Deutsche Glasfaser die Ersatzvornahme, also heißt die Notmaßnahme zur Fertigstellung der angefangenen Arbeiten, bereits eigenständig veranlasst.

Im Ortsteil Lindscheid in der Hochwaldstraße wurde fälschlicherweise vom Nachunternehmen der Geodesia Rheinland-Pfalz GmbH der Graben oberhalb der Wasserleitung hergestellt und diese Leitung längs auf über 100 Meter überbaut. Auf Grund der geringen Fahrbahnbreite befinden sich die Versorgungsleitungen bereits im Fahrbahnbereich. Die Glasfaserleitung muss auf Grund der gesetzlich verpflichtenden Rücksichtnahme auf kritische Bestandsinfrastrukturen somit umverlegt werden. Der Asphalt außerhalb der Wasserleitungstrasse befindet sich in einem schlechten Zustand, da dieser im Zuge der Erneuerung der Wasserleitung seinerzeit nicht erneuert wurde. Da eine Umverlegung und Wiederherstellung des Grabens durch die Geodesia Rheinland-Pfalz GmbH noch nicht erfolgte, wurde seitens der Gemeindeverwaltung der Kontakt mit der Deutschen Glasfaser aufgenommen, um die Strecke noch vor dem Wintereinbruch wiederherzustellen.

Die Deutsche Glasfaser hat zugesagt, die anteiligen Kosten für die Wiederherstellung der Asphaltflächen zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Auftragsvergabe der Wartungs-, Überwachungsarbeiten und des technischen Betriebes im Erlebnisbad Schaumberg

Der Gemeinderat hat den Auftrag „Wartungs-, Überwachungsarbeiten und technischer Betrieb im Erlebnisbad Schaumberg“ zu nachfolgenden Preisen an die Famis GmbH aus Saarbrücken vergeben:

– Grundleistung gemäß Leistungsbeschreibung pro Jahr: 232.616,75 € netto (276.813,93 € brutto)

– Noteinsätze (vor Ort) als Pauschale pro Einsatz: 485,00 € netto (577,15 € brutto)

– Noteinsätze (telefonische Klärung) je sechs Minuten: 11,50 € netto (13,69 € brutto)

– Stundensätze bei Instandsetzungsarbeiten außerhalb der vertraglichen Grundleistung (Material wird auf Nachweis vergütet)

– Ingenieur: 124,10 € netto (147,68 € brutto)

– GLT-/MSR-Systemtechniker: 106,10 € netto (126,26 € brutto)

– Meister/Techniker: 84,70 € netto (100,79 € brutto)

– Facharbeiter: 64,20 € netto (76,40 € brutto)

– Kundendienstmonteur: 64,20 € netto (76,40 € brutto)

– Helfer: 42,50 € netto (50,58 € brutto)

Der Vertrag beginnt am 01.01.2024 und hat eine Laufzeit von 36 Monaten mit der Option der einmaligen Verlängerung um weitere 12 Monate.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Antrag des SV Rot-Weiß Hasborn-Dautweiler e. V. auf Gewährung eines Zuschusses für die energetische Sanierung seines Clubheims

Der Gemeinderat hat beschlossen, die energetischen Sanierungsmaßnahmen am Clubheim des SV Rot-Weiß Hasborn-Dautweiler e. V. mit einem Betrag in Höhe von 17.632,00 EUR zu fördern.

Die geplanten Maßnahmen betreffen zum einen die energetische Modernisierung der Türen und Fenster des Clubheimes und zum anderen die energetische Sanierung der Gasträume, WC-Anlagen und der Umkleideräume des Clubheimes.

Der Landessportverband für das Saarland hat die beiden Maßnahmen als zuschussfähig anerkannt und die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für beide Maßnahmen mit insgesamt 81.811,00 EUR netto festgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Fortführung des Projektes „Bürgerbus“ im Jahr 2024

Der Gemeinderat hat die Fortführung des Projektes „Bürgerbus“ im Jahr 2024 und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2024 beschlossen.

Hintergrund:

Die Gemeinde Tholey nimmt seit 2019 am Pilotprojekt „Bürgerbus“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie teil. Ziel des Projektes ist, über den Bürgerbus die lokale Mobilität zu verbessern und besonders älteren Mitbürgerinnen und Mitbürgern bei einem selbstbestimmten Leben zu unterstützen. Das ehrenamtliche Bürgerbusprojekt soll den ÖPNV ergänzen und zur Stärkung des ländlichen Raums beitragen.

Bei dem ehrenamtlichen Bürgerbusprojekt wird den Bürgerinnen und Bürgern in der Gemeinde Tholey seit April 2023 in Zusammenarbeit mit der „Agentur Landmobil“ eine Ergänzung zum ÖPNV angeboten, um bestimmte Ziele wie Lebensmittelgeschäfte, Arztpraxen, öffentliche Einrichtungen und andere Örtlichkeiten zu erreichen.

Hierzu haben sich ehrenamtliche Fahrerinnen und Fahrer bereiterklärt, den Bürgerbus auf Abruf zu fahren und vor allem beeinträchtigten Fahrgästen beim Einsteigen und Verlassen des Fahrzeugs zu helfen. Bürgerbusfahrten finden in der Regel immer dienstags und donnerstags statt. Bisher wurden insgesamt 237 Fahrten in der Gemeinde Tholey durchgeführt.

Da der Bürgerbus von der Bevölkerung allerdings sehr positiv angenommen wurde, ist beabsichtigt, das Projekt auch über die Förderperiode hinaus im Jahr 2024 weiter zu betreiben, um die mit dem Bürgerbus verbundenen Ziele auch weiter im Sinne der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Tholey zu unterstützen. Im Haushalt werden für die Fortführung des Projektes im kommenden Jahr nun insgesamt 10.000 € bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Beschluss über die Übernahme der Bestattungs- und Grabpflegekosten des Ehrenbürgers der Gemeinde Tholey Johannes Kühn

Der Gemeinderat hat beschlossen die Kosten zur Errichtung und Pflege der Grabstätte des Ehrenbürgers der Gemeinde Tholey, Johannes Kühn, gemäß der Friedhofssatzung der Gemeinde Tholey zu übernehmen.

Diese betragen 5.136,00 €. Hinzu kommt die einmalige Bezuschussung von insgesamt 4.500,00 € (davon einmalig 3.000,00 € für den Kauf eines Grabsteins sowie einmalig 1.500,00 € für die Anschaffung und Pflege von Grabschmuck). Der Bürgermeister wurde ermächtigt, diesbezüglich eine entsprechende Vereinbarung mit den Hinterbliebenen des verstorbenen Ehrenbürgers Johannes Kühn zu schließen.

Hintergrund:

Johannes Kühn wurde im Jahr 2002 durch Beschluss des Gemeinderates zum Ehrenbürger der Gemeinde Tholey ernannt. Am 03.10.2023 ist er im Alter von 89 Jahren verstorben.

Für Ehrenbürger der Gemeinde Tholey sieht die Friedhofsatzung zum Thema Ehrengrabstätten folgendes vor: „Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten obliegen ausschließlich der Gemeinde Tholey. Sie können einzeln oder in geschlossenen Feldern angelegt werden.“ Daher sollen die Kosten zur Errichtung und Pflege der Grabstätte von Johannes Kühn gemäß der Friedhofssatzung von der Gemeinde übernommen werden.

Die Gemeinde Tholey wird daher die Kosten für die Errichtung und Unterhaltung der Grabstätte, die Pflege des Rasengrabfeldes sowie Zuschüsse für den Kauf eines Grabsteins und den Kauf des Grabschmucks übernehmen. Der Grabstein wird neben von der Familie gewünschten Angaben auch die Inschrift „Ehrenbürger der Gemeinde Tholey“ enthalten. Die Anschaffung des Grabschmucks (Kerzen, Blumen o.ä.) wird mit einem einmaligen Zuschuss unterstützt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Stellungnahme der Gemeinde Tholey zum Landesentwicklungsplan Saarland 2030

Der hat die Stellungnahme der Gemeinde Tholey zum „Landesentwicklungsplan Saarland 2030“ beschlossen die Verwaltung aufgefordert, diese fristgerecht beim zuständigen Ministerium

einzureichen.

Hintergrund:

Das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport hat die saarländischen Städte und Gemeinden, den Entwurf des „Landesentwicklungsplan Saarland 2030“ zugeleitet und die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

Ziel der Neuaufstellung des Landesentwicklungsplans ist dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge, der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.

In seiner Sitzung am 27.09.2023 hatte der Gemeinderat beschlossen, die Gemeindeverwaltung aufzufordern, die Stellungnahme zum „Landesentwicklungsplan Saarland 2030“ gemeinsam mit der Fa. Kernplan vorzubereiten und die Stellungnahme den Ortsräten zur Beratung vorzulegen.

Die Stellungnahme der Gemeinde Tholey hat folgende Schwerpunkte:

  • Befürchtung der Einschränkung der kommunalen Selbstverwaltung im Bereich der Planungshoheit durch Anpassung der Berechnungsmethodik bei der Siedlungsentwicklung.
  • Vermeidung einer weiteren Benachteiligung nicht-zentraler Ortsteile durch Anpassung des Eigenentwicklungsbedarfs.
  • Darüber hinaus Klärungs- und Anpassungsbedarfe bei der Definition des Anschlusses an Siedlungsachsen sowie Betonung der verkehrstechnisch günstigen Lage der Gemeinde Tholey an der BAB 1.
  • Forderung eines „Vertrauensschutzes“ für bereits begonnene Bauleitplanverfahren.
  • Forderung der Verankerung konkreter Ziele und Handlungsempfehlungen für die Kommunen im Bereich der Windenergie sowie der Kommunalen Wärmeplanung.
  • Berücksichtigung der Abtei Tholey als kulturelles und touristisches Zentrum durch geeignete Infrastrukturangebote.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Anhörung der Gemeinde Tholey zum Haushalt des Landkreises St. Wendel für das Haushaltsjahr 2024 und zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes des Landkreises St. Wendel Touristik & Freizeit St. Wendeler Land

Der Gemeinderat hat den Entwurf des Kreishaushaltes 2024 und des Wirtschaftsplanes 2024 des Eigenbetriebes Touristik & Freizeit St. Wendeler Land zur Kenntnis genommen. Wie in den Vorjahren wird der Landkreis gebeten, alle Möglichkeiten der Konsolidierung des Kreishaushaltes wahrzunehmen und darauf zu achten, dass mit der Festsetzung der Kreisumlage die gemeindliche Leistungsfähigkeit nicht gefährdet oder gar beeinträchtigt wird.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Wirtschaftsplan 2024 des Entsorgungsverbandes Saar (EVS)

Der Gemeinderat hat die Ausführungen zum Wirtschaftsplan sowie den Entwurf des Wirtschaftsplans 2024 für den Entsorgungsverband Saar (EVS) zustimmend zur Kenntnis und ermächtigte den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan 2024 des EVS, der Festlegung der Abfallgebühren 2024 sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums und der Festlegung des Einheitlichen Verbandsbeitrags sowie des einjährigen Kalkulationszeitraums in der Verbandsversammlung des EVS am 12.12.2023 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

  

Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2022 und Entlastung des Werkleiters des Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2022

 Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey beschloss die Feststellung des Jahresabschlusses des Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey zum 31.12.2022 wie folgt:

In der Gewinn- und Verlustrechnung

in den Erträgen auf                                                2.978.594 €

in den Aufwendungen auf                                    3.212.521 €

Jahresfehlbetrag                                                    233.927 €

 

in der Bilanz zum                                                    31.12.2022

in der Aktiva auf                                                      31.563.771,07 €

in der Passiva auf                                                   31.563.771,07 €

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 233.926,72 € ist wie folgt zu buchen:

auf neue Rechnung vorzutragen: -233.926,72 €

Dem Werkleiter wurde für das Wirtschaftsjahr 2022 Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

  1. Änderung der Satzung der Gemeinde Tholey über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich sowie die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebührenhöhesatzung)

Der Gemeinderat beschloss die 11. Änderung der Satzung der Gemeinde Tholey über die Höhe der Gebühren im Abwasserbereich sowie die Höhe des Kostenersatzes für Grundstücksanschlussleitungen (Abwassergebührenhöhesatzung).

Die Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 sieht vor, dass sich die Schmutzwassergebühr von 3,56 € pro cbm Wasserverbrauch auf 3,86 € pro cbm Wasserverbrauch gegenüber dem Vorjahr erhöht und die Niederschlagswassergebühr von 0,79 € pro qm befestigter Fläche auf 0,85 € pro qm befestigter Fläche ansteigt.

Den Anstiegen bei den jeweiligen Gebühren liegt insbesondere ein von derzeit 3,146 € pro cbm Wasserverbrauch gestiegener EVS-Beitrag auf 3,36 EUR/Kubikmeter (rd. 21 Cent pro cbm) zugrunde.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Investitionsprogramm des „Abwasserbetriebes“ der Gemeinde Tholey für die Jahre 2023 bis 2027

Der Gemeinderat beschloss  das Investitionsprogramm des Abwasserbetriebes der Gemeinde Tholey für die Jahre 2023 bis 2027.

Dabei ist vorgesehen, einen Betrag in Höhe von 1.725.000 € im Wirtschaftsjahr 2024 zu investieren.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Wirtschaftsplan des „Abwasserbetriebes“ der Gemeinde Tholey für das Wirtschaftsjahr 2024

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey beschloss den Wirtschaftsplan des Abwasserbetriebes für das Jahr 2024 wie folgt:

  • 1

Der Erfolgsplan wird festgesetzt

in den Erträgen auf                                                             3.344.182 €

in den Aufwendungen auf                                                3.491.614 €

 

Der Vermögensplan wird festgesetzt

in den Einnahmen auf                                                       2.700.062 €

in den Ausgaben auf                                                         2.700.062 €

  • 2

Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf 1.942.055 €.

  • 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf 1.245.000 €

  • 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 2.000.000 €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Forstwirtschaftsplan 2024 und Veranschlagung der Einnahmen und Ausgaben

Der Gemeinderat stimmte dem Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2024 wie folgt zu:

Einnahmen: 153.000.- €

Ausgaben: 150.740.- €

Gewinn: 2.260..- €

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ermächtigung des Bürgermeisters zur Auftragsvergabe von Beratungsleistungen zum flächendeckenden Glasfaserausbau

Der Gemeinderat hat den Bürgermeister ermächtigt, auf der Grundlage der Gigabit-Richtlinie 2.0 und in Vorbereitung der finalen Antragstellung zur Förderung von Infrastrukturmaßnahmen zum flächendeckenden Glasfaserausbau die Vergabe der im Rahmen der Antragsstellung erforderlichen Beratungsleistungen nach Prüfung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter vorzunehmen.

Hintergrund:

Im Zuge des saarländischen Gigabitstrategieprozesses haben sich die saarländischen Kommunen gemeinsam mit dem Land und den Netzbetreibern auf gemeinsame Ausbauziele, einen Zeitplan sowie ein konkretes Vorgehensmodell für den Glasfaserausbau der nächsten Jahre geeinigt.

Ziel ist der flächendeckende Aufbau eines Glasfasernetzes im gesamten Saarland.

Der Ausbau in der breiten Fläche des Landes soll dabei prioritär durch den Markt erfolgen. In der Gemeinde Tholey erfolgt dieser eigenwirtschaftliche Ausbau mit der Deutschen Glasfaser Wholesale GmbH.

Die zweite Ausbausäule dient der Identifizierung sog. „grauer Flecken“, die vom eigenwirtschaftlichen Ausbau nicht umfasst sind, um final und durch ein Förderprogramm des Bundes die flächendeckende Versorgung zu erreichen.

In der Gemeinde Tholey sind solche „grauen Flecken“ insbesondere außerhalb der Ortsbebauungsgrenzen (z. B. Blasiusberg, Lachmühle, Drehmichelsmühle, Zum Erlebnispark etc.) zu verorten. Insgesamt geht die Verwaltung von 50bis 100 Gebäuden aus.

Zur Vorbereitung und Abwicklung eines Gigabit-Förderverfahrens zur Schließung dieser perspektivischen Versorgungslücke kann jede Kommune einmalig eine Beratungsförderung von bis zu 50.000 Euro beim Bund beantragen, die für fachliche und juristische Beratungsleistungen eingesetzt werden sollen. Diese Förderzusage liegt der Gemeindeverwaltung bereits vor.

Abstimmungsergebnis: einstimmig