Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Tholey in öffentlicher Sitzung am 15.02.2023 den Beschluss zur 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbepark BAB 1 – Am Schaumberg“ im Ortsteil Theley im beschleunigten Verfahren gefasst hat.
Im Ortsteil Theley soll im nördlichen Bereich des bestehenden Gewerbeparks „BAB 1 – Am Schaumberg“ in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle 138 „Nonnweiler-Primstal“ der Bundesautobahn A 1 sowie dem dortigen Park & Ride-Parkplatz eine bestehende Gewerbefläche umgenutzt werden. Für den Bereich besteht aktuell bereits Baurecht. Demnach ist die Fläche als Parkplatzfläche festgesetzt, wenngleich der Parkplatz bis dato nicht realisiert wurde. Zukünftig sind am Standort neue gewerbliche Nutzungen, u. a. ein Schnellrestaurant bzw. Diner, ein Waschpark mit Waschanlage und Freiwaschplätzen sowie ein Containerstellplatz, vorgesehen. Die Erschließung des Plangebietes ist über die nördlich angrenzende Straße zum Industriepark BAB 1 gesichert. Der ruhende Verkehr kann vollständig innerhalb des Plangebietes organisiert werden.
Aktuell besteht für das Plangebiet bereits ein Bebauungsplan („Industrie- und Gewerbepark BAB 1 – Am Schaumberg, 2. BA Industriegebiet) aus dem Jahr 2008. Nach aktueller Rechtsgrundlage ist das Planvorhaben somit nicht realisierungsfähig. Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Zulässigkeit des Vorhabens bedarf es daher der Teiländerung des Bebauungsplanes. Die genauen Grenzen des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen. Er umfasst eine Fläche von ca. 6.300 m2.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a i.V.m. § 13 BauGB teilgeändert.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde Tholey stellt für das Plangebiet eine geplante Gewerbefläche dar. Der Bebauungsplan ist somit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Das Entwicklungsgebot gemäß § 8 Abs. 2 BauGB ist erfüllt.
Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt die Vorgaben, um gemäß § 13a -Bebauungspläne der Innenentwicklung – i.V.m. § 13 BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt zu werden. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gemäß § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Tholey, 24.02.2023
Andreas Maldener
Bürgermeister