Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat mit Beschluss vom 04.05.2022 den Bebauungsplan „Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Straße” gemäß §13a des Baugesetzbuches (BauGB) i.V.m. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß §10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntgemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Straße” in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan „Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Straße”, bestehend aus Plan und Begründung, im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt, während der allgemeinen Dienststunden einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Hinweise gemäß §§214, 215 BauGB
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen der §§214, 215 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach:
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes „Umstrukturierung Gewerbeansiedlung Dirminger Straße” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach §214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Hinweise gemäß §12 Abs. 6 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
Tholey, 13.05.2022
In Vertretung
Andreas Maldener
Erster Beigeordneter