Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes auf Rodert 3“
3. Juli 2020
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“
3. Juli 2020

Bekanntmachung der öfsentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Parkplatz Kriegsgräberstätte“ sowie der Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Parkplatz Kriegsgräberstätte“

Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Parkplatz Kriegsgräberstätte“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich, jeweils bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil / Legende und der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Ziel des Bebauungsplanes und der parallelen FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau eines zentralen PKW- und Busparkplatzes zur Verbesserung der innerörtlichen verkehrlichen Situation. Insbesondere Besuchern der Benediktinerabtei Tholey sollen hier ausreichend Parkplätze zur Verfügung gestellt werden.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Parkplatz Kriegsgräberstätte“ sowie der parallelen Flächennutzungsplan-Teiländerung erstreckt sich über einen Bereich mit der Flurbezeichnung „Auf der Heid“.

Er umfasst hier in Flur 17 der Gemarkung Theley die Parzellen:

Komplett: 36/1, 107/2, 108/1, 109/1, 110/2

Teilweise: 35/1, 35/2, 36/2, 37, 38, 108/2, 109/2

Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.

Beide Bauleitpläne wurden bereits vom 18.05.2020 bis zum 12.06.2020 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes „Parkplatz Kriegsgräberstätte“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt bei der Gemeinde öffentlich ausliegen:

  • Montags, dienstags, donnerstags von 08.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 – 16.00 Uhr
  • Mittwochs von 8.30 – 12.00 Uhr und von 13.30 bis 18.00 Uhr
  • Freitags von 08.30 – 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Parkplatz Kriegsgräberstätte“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/) zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 13.07.2020 bis einschließlich zum 14.08.2020 zur Verfügung.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.

Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:

  • Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt und Arbeitsschutz mit Hinweisen zu Naturschutz, Grundwasserschutz, Bodenschutz und Abwasserentsorgung
  • Stellungnahme der Landwirtschaftskammer für das Saarland mit Hinweisen auf die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport mit Hinweisen auf die ökologischen Ausgleichsmaßnahmen
  • Stellungnahme des NABU SAARLAND E.V. mit Hinweisen zu Planungsalternativen

 

Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden weiterhin ausgelegt:

  • Planzeichnung des Bebauungsplanes
  • Planzeichnung der Flächennutzungsplan-Teiländerung
  • Begründung und Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung mit folgenden Inhalten:
  • Umweltrelevante Angaben zum Standort
  • Bedarf an Grund und Boden
  • Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung
  • Festgelegte Ziele des Umweltschutzes gemäß Fachgesetzen und Fachplänen
  • Abgrenzung des Untersuchungsraumes
  • Naturraum und Relief, Geologie und Böden, Oberflächengewässer / Grundwasser, Klima und Lufthygiene, Arten und Biotope, Landschaftsbild, Freizeit / Erholung, Kultur- und Sachgüter
  • Immissionssituation
  • Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Beschreibung der Vermeidungs-, Verminderungs- und Ausgleichsmaßnahmen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Böden, Wasser, Luft /Klima und Wechselwirkungen
  • Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Tiere, Pflanzen, Biotope und das Landschaftsbild
  • Auswirkungen der Planung auf die Gesundheit des Menschen
  • Wahrscheinlichkeit von Auswirkungen der Planung
  • Dauer, Häufigkeit und Reversibilität der Auswirkungen der Planung
  • Prüfung von Planungsalternativen

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

 

Für die FNP-Teiländerung gilt:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

 

Tholey, den 03.07.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister