Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung Des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes auf Rodert 3“
Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 den Entwurf des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil / Legende und der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung des ortsansässigen Unternehmens „Eckerts Wacholder Brennerei GmbH“ um ein Tanklager für reinen Alkohol.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf Rodert 3“ umfasst folgende Parzellen:
Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung Auf Rodert 3“ wird der Geltungsbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Auf Rodert 3“ nun um die Parzelle 158/1 erweitert, im Bereich der Parzelle 157/1 findet eine Teiländerung des Bebauungsplanes statt.
Der Bebauungsplan wurde bereits vom 18.05.2020 bis zum 12.06.2020 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Bebauungsplanes „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt öffentlich ausliegt:
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Auf Rodert 3“ im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/) zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 13.07.2020 bis einschließlich zum 14.08.2020 zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden weiterhin ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Tholey, den 03.07.2020
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister