Der Gemeinderat der Gemeinde Tholey hat in seiner Sitzung am 01.07.2020 die Entwürfe des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich, jeweils bestehend aus der Planzeichnung mit Textteil / Legende und der Begründung, gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohnmobilstellplätzen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Parzelle 942/188 und Teile der Parzelle 144/4 in Flur 3 der Gemarkung Tholey.
Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes und der FNP-Teiländerung sind dem beigefügten Lageplan zu entnehmen.
Beide Bauleitpläne wurden bereits vom 18.05.2020 bis zum 12.06.2020 öffentlich ausgelegt (frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs 1 BauGB).
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe des Bebauungsplanes „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ sowie der parallelen Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich in der Zeit vom 13.07.2020 bis einschließlich 14.08.2020 während folgender Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Tholey, Besprechungszimmer Fachbereich Bauen, Wohnen, Umwelt bei der Gemeinde öffentlich ausliegen:
Gleichzeitig wird der Bebauungsplan „Wohnmobilstellplatz Schaumberg“ sowie die parallele Teiländerung des Flächennutzungsplanes im selben Bereich im Internet auf der Homepage der Gemeinde Tholey (https://www.tholey.de/bauen/bebauungsplaene/) zum Download bereitgestellt.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse
htpps://argusconcept.planungsbeteiligung.de
kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 13.07.2020 bis einschließlich zum 14.08.2020 zur Verfügung.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden, nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan bzw. die FNP-Teiländerung unberücksichtigt bleiben.
Folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen werden mit offengelegt:
Folgende Unterlagen / umweltbezogene Informationen werden weiterhin ausgelegt:
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: c.henkes@tholey.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Für die FNP-Teiländerung gilt:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis zum Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Saarländisches Datenschutzgesetz. Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Tholey, den 03.07.2020
Hermann Josef Schmidt
Bürgermeister