Erste Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung für die Grüngutannahme der Gemeinde Tholey
28. Mai 2020
Das Halten auf Schutzstreifen für Radverkehr und Parken auf Radwegen ist verboten!
12. Juni 2020

Einebnung von Gräbern

Wegen Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren (Beisetzungsjahr 1989) stehen ab dem 22. Juni 2020 auf den Friedhöfen der Gemeinde Tholey folgende Grabstellen zur Einebnung an:

Friedhof Bergweiler:

Einzelgräber:

Saar Matthias

Lauck Angela

Thomas Hans

Schmitt Maria

Braun Hedwig

Friedhof Hasborn-Dautweiler:

Einzelgräber:

Eckert Alfred

Dewes Josefine

Hassel Detlef

Klein Karl

Fuchs Otmar

Familiengräber:

Scholl Alfred (+1988)

Friedhof Scheuern:

Einzelgräber:

Thome Elisabeth

Klesen Erwin

Trockur Ignaz

Heckmann Peter

Wilhelm Peter

Koch Franz

Friedhof Theley:

Einzelgräber:

Michels Maria

Nikolay Edwin

Peter Willi

Grimm Udo

Dewes Maria

Wilhelm Alois

Wilhelm Reinhold

Familiengräber:

Neis-Morsch

Friedhof Tholey:

Einzelgräber:

Feilen Johanna

Schreiner Peter

Gerle Bodo

Knauber Erna

Scheid Peter

Quinten Margarethe

Specht Frieda

Rother Edith

Anacker Lutz

Familiengräber:

Bungert Alois und Agnes

Tischer Fritz und Antoinette

Familie Kostka

Schneider Friedrich und Elisabeth

Friedhof Überroth-Niederhofen:

Einzelgräber:

Scherer Klara

Für die Angehörigen, die die Grabstellen selbst einebnen wollen, ist folgendes zu beachten:

Zu entfernen sind:

· Grabstein einschließlich Fundament

· Waschbetonplatten einschließlich Fundament, sofern sich kein anderes Grab

nebenan befindet

· alle Sträucher und Pflanzen

Den Angehörigen, die nicht selbst die Grabmale und Einfassungen entfernen wollen, bietet die Verwaltung an, die Arbeiten vom Baubetriebshof der Gemeinde Tholey durchführen zu lassen. Hierfür fallen folgende Gebühren an:

– Reihengrab (Kinder) bis zum 7. Lebensjahr: →→→ 83,00 €

– Reihengrab (Erwachsene) ab dem 7. Lebensjahr: → → 167,00 €

– Familiengrab →→→→→→→ → 281,00 €

– Urnenreihengrab →→→→→ →→ → 116,00 €

In beiden Fällen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Gemeinde Tholey, Ansprechpartnerin: Frau Sandra Sträßer, Tel.: 06853 / 508-48.

Ebenfalls werden im ab dem 22.06.2020 die Grabstellen auf allen Gemeindefriedhöfen eingeebnet, deren vorzeitige Einebnung auf Antrag genehmigt wurde. Familiengrabstätten, deren Gesamtruhezeit abgelaufen ist, können ebenfalls zur Einebnung angemeldet werden.

Auch hierzu wenden Sie sich bitte an Frau Sandra Sträßer von der Friedhofsverwaltung.

Tholey, den 08.06.2020

Hermann Josef Schmidt

Bürgermeister